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Realgütersystem

Ein Ding ist ein Wirtschaftsgut, wenn es als äußeres Mittel für einen Zweck Bedeutung besitzt. Außerdem muß es im Verfügungsbereich eines Subjektes sein, von diesem tatsächlich verarbeitet werden können und einen Preis haben, also relativ knapp sein. Nach E. Kosiol sind reale Wirtschaftsgüter in der folgenden Weise zu klassifizieren:
I. Materielle (körperliche Realgüter) a) Unbewegliche Sachgüter (Immobilien),
b) BeweglicheSachgüter(Mobilien).
II. Immaterielle (unkörperliche Realgüter)
a) Ursprüngliche immaterielle Realgüter,
1) Leistungswerte,
Arbeitsleistungen,
Dienstleistungen,
Informationen.
Wirtschaftliche Tatbestände, (Ökonomische Potenzen),
Kapital (abstrakte Vorrätigkeit),
b) Abgeleitete immaterielle Realgüter
(Ansprüche auf ursprüngliche Realgüter),
Ansprüche auf materielle Realgüter,
Ansprüche auf immaterielle Realgüter.
Realgüter durchlaufen mehrere Phasen in der Unternehmung, die wir als Beschaffung, Einsatzlagerung, Herstellung, Absatzlagerung und Absatz bezeichnen können. Dabei laufen Be-schaffungs-, Logistik-, Produktions und Absatzprozesse ab. Dem Realgüterstrom ist ein Nominalgüterstrom entgegengesetzt (Finanzsystem).
Realinvestition Sachinvestition
Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip bestimmt, wann ein Ertrag entstanden ist. Der Unternehmung zugehende Güter werden dem pagatorischen Vorgangentsprechend zu ihren Anschaffungspreisen erfaßt (Anschaffungspreisprinzip). Erweitert wird dieses Prinzip durch den Grund satz, auch Faktorkombinationen zu den Anschaffungspreisen der in sie eingegangenenGüter (einschl. Arbeitsleistungen) zubilanzieren. Erst mit dem Umsatzaktbeim Abgang des Gutes oder der vonder Unternehmung bewirkten Leistung gilt der Absatzerfolg als realisiert, d. h. das Gut wird zu den An-schaffungs oder Herstellungskostenausgebucht, der Erlös wird (erfolgswirksam) eingebucht. Realisationszeitpunkt ist der Termin, zu dem diebewirkte Leistung vertragsgemäß abrechnungsfähig geworden ist. Mit derRealisation ist ein (i. d. Realgütersystem positiver) Wertsprung verbund en. Die Anschaffungspreise oder -kosten sind einerseits der normale Bilanzwert, andererseits Wertobergrenze. Unter gewissen Voraussetzungen muß dieseraufgrund des Imparitätsprinzipsunterschritten werden. Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip sind Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung (Goß).

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