Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Remittent

Wechsel

ist im Wechselgeschäft (Wechsel) der erste Wechselnehmer, an den oder an dessen Order (Indossament) der Betrag, über den der Wechsel lautet, gezahlt werden soll.

Wechselnehmer, d.h. derjenige, an den oder dessen Order der Wechselbetrag zu zahlen ist.

Siehe auch: Wechselnehmer (Wechsel).

(Wechselnehmer) Beteiligter bei einem —Wechsel, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll. Die Angabe des Remittenten ist nach Art. 1 WG unbedingtes Erfordernis für die Gültigkeit des gezogenen Wechsels, nach Art. 75 WG für die Gültigkeit des  Solawechsels.

Andere Bezeichnung für einen Wechselnehmer, d. h. denjenigen, an den oder dessen Order gezahlt werden soll.

Bez. f. den Wechselnehmer.

Vorhergehender Fachbegriff: Remittance-Base-Klausel | Nächster Fachbegriff: Remote Ordering



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Allgemeines Präferenzsystem | Impuls-/Saison-Category | Offenmarktgeschäfte

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon