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Renten, Rentenpapiere

Renten oder Rentenpapiere ist die Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere Anleihen.

allgemeine Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, insbes. festverzinsliche Anleihen.
Renten, (stets im Plural zu gebrauchen) Rentenpapiere, Rententitel oder Rentenwerte bezeichnet die Gesamtheit der festverzinslichen Wertpapiere.


Allgemeine Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, aber auch lebenslange kontinuierliche Zahlungen, z. B. der Sozialversicherungsträger an die Versicherten nach Ausscheiden aus dem Berufsleben. Für den Rentenberechtigten gehört die Rente zu den sonstigen Einkünften.
Sie wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Beim Rentenverpflichteten sind die Rentenzahlungen u. U. Sonderausgaben (§ 10 EStG).
Der wichtigste Stützpfeiler der Sozialgesetzgebung in Deutschland ist das dynamische Rentensystem. Die Reichsregierung unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck gründete erstmals 1889 eine Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die vier Prinzipien unseres heutigen Rentensystems sind:
»Das Leistungsprinzip«:
Die Rente ist lohnbezogen. Wer hohe Beiträge einbezahlt, soll später eine entsprechend hohe Rente beziehen.
»Das Prinzip der Umlagefinanzierung«:
Dabei finanzieren die Beiträge der Erwerbstätigen unmittelbar die Rentenkasse. Die Beitragszahler erwerben den Anspruch einer Rentenzahlung bei Erreichung des Rentenalters mit Anspruch auf eine Witwenrente bei verheirateten Rentenbeziehern.
»Das Solidarprinzip«:
Danach werden Kindererziehungszeiten, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit von allen Beitragszahlern mitgetragen.
»Das Prinzip der dynamischen Rente«:
Danach folgen die Renten kontinuierlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Damit sollen die Renten den einmal erreichten Lebensstandard auch im Alter sichern. Die Rentenbezieher sollen weiterhin am Produktivitätsfortschritt der Gesellschaft teilnehmen.
1957 führte Deutschland im Rahmen einer Rentenreform erstmalig auf der Welt die dynamische Rente ein. Im Rahmen der zweiten Rentenreform 1972 wurde zusätzlich die flexible Altersgrenze eingeführt und das gesetzliche Rentensystem geöffnet für alle Selbstständigen, die sich freiwillig versichern konnten. Dieses Rentensystem ist jedoch in die Diskussion geraten, da immer weniger beitragszahlende Erwerbstätige immer mehr Rentenempfänger finanzieren müssen. Auf 100 Beitragszahler kamen Ende 1995 46 Rentner. Im Jahr 2040 werden dieses 102 sein. Die Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach der sog. »Rentenformel« ermittelt. Dabei werden die sog. Entgeltpunkte berücksichtigt, das sind Arbeitseinkommen und Versicherungsdauer. Ein Jahr Durchschnittsverdienst, derzeit DM 51.108,—, ergibt einen Entgeltpunkt. Wer 20 % mehr verdient, bekommt 1,2 Punkte, wer 20 % weniger Einkommen hat, nur 0,8 Punkte. Der Rentenart-Faktor bestimmt die Art der Rente. Altersrenten erhalten den Faktor 1, Berufsunfähigkeitsrenten 0,6667, Hinterbliebenenrenten 0,6. Der Rentenwert entspricht der Monatsrente eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr Versicherungszeit. Im Oktober jeden Jahres wird der Wert neu errechnet und der Entwicklung der Nettolöhne angepasst. Multipliziert man die drei Größen, erhält man die Rentenleistung (abzüglich der Krankenversicherung). Weitere Einzelheiten vermitteln die nachstehenden Tabellen und Grafiken.
Siehe auch: Rententabelle, Ertragsanteil

Renten


Renten


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