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Kostenstelle

»Ort« der Kostenentstehung und Bezugsgröße für die -« Kostenrechnung. Zur Kostenerfassung wird der Betrieb nach räumlichen, funktionellen oder verrechnungstechnischen Aspekten in rechnungsmäßig isolierte und ggf. selbstverantwortliche Kostenstellen gegliedert, z. B. Fitness-Studio eines Kongresshotels.

Kostenstelle ist der Ort der Kostenentstehung und Kostenzurechnung,
ein betrieblicher Bereich, der selbständig abgerechnet wird.

Die Einteilung des Betriebs in Kostenstellen erfolgt nach Verantwortungsbereichen, räumlichen Gesichtspunkten, Betriebsfunktionen, abrechnungstechnischen Aspekten.
Somit ist eine Kostenstelle ein Betriebsteil, der

? einem Kostenstellenbereich untergeordnet oder mit ihm identisch ist,
? eine Einheit für die Kostenerfassung bildet,
? eine Einheit für die Leistungserfassung darstellt und
? die Zuordnung der Kosten zu den Leistungen ermöglicht.

Beispiel:
(1) Kostenstellen werden häufig nach Funktionsbereichen (Kostenstellen-
bereichen) des Industriebetriebs unterschieden:
? Materialkostenstellen,
? Fertigungskostenstellen,
? Forschungs- und Entwicklungskostenstellen,
? Verwaltungskostenstellen,
? Vertriebskostenstellen,
? allgemeine Kostenstellen.

(2) Kostenstellen können auch nach der Art der Abrechnung geordnet
werden:
Hilfskostenstellen (sie geben ihre Leistungen an andere Kostenstellen ab) und Hauptkostenstellen (ihre Leistungen werden nicht auf andere Kostenstellen, sondern auf die Kostenträger verrechnet).

Hinweis:
In der Praxis wird das Ergebnis der Kostenstellenaufteilung im Kosten-
stellenplan festgehalten.

Kostenstellen sind abgegrenzte Verantwortungsbereiche der Unternehmung, für die die Kosten gesondert ermittelt werden zum Zwecke der kostenverursachungsgerechteren Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger sowie für die Kostenkontrolle. Die Kostenstelleneinteilung erfolgt nach räumlichen, organisatorischen, funktionellen und rechnungstechnischen Kriterien, was zu folgender grundsätzlicher Unterscheidung führt:

1. Hauptkostenstellen: Die anfallenden Kosten werden mit Hilfe von Kalkulationszuschlägen auf die Kostenträger verrechnet.

2. Hilfskostenstellen: Die dort anfallenden Kosten werden auf die Hauptkostenstellen umgelegt (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).

3. Nebenkostenstellen: Erfassen die Kosten der Nebenproduktion (z.B. Verwertung von Abfällen), die direkt auf die Nebenprodukte mittels Zuschlagssätzen verrechnet werden können.

Die Kostenstellenbildung dient der Ermittlung von Zuschlagssätzen, mit denen die Gemeinkosten auf die Kostonträger verrechnet werden. Da sie zugleich Verantwortungsbereiche darstellen, haben sie gleichzeitig der Kostenkontrolle zu dienen. Außerdem sind sie Planungsbereiche für die Vorgabe der Plankosten im Rahmen eines Systems der Plankostenrechnung (Budget).

Ort der Kostenentstehung. Zu unterscheiden: Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen. Gegenstand der Kostenstellenrechnung.

betrieblicher Teilbereich, der kostenrechnerisch in der Kostenstellenrechnung selbständig abgerechnet wird und der als "Kontierungseinheit" nicht immer mit der räumlichen, organisatorischen oder funktionellen Gliederung des Betriebes übereinzustimmen braucht. Für die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen haben sich drei Grundsätze herausgebildet: (1)  Die Kostenstelle muss ein selbständiger Verantwortungsbereich sein, um eine wirksame Kostenkontrolle zu gewährleisten. Sie soll möglichst auch eine räumliche Einheit sein, um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden. (2)  Für jede Kostenstelle müssen sich möglichst genaue Massgrössen der Kostenverursachung finden lassen; anderenfalls besteht die Gefahr einer fehlerhaften Kostenkontrolle und Kalkulation. (3)  Auf jede Kostenstelle müssen sich die Kostenbelege genau und gleichzeitig einfach verbuchen (kontieren) lassen. Diese drei Grundsätze lassen ein Optimumproblem bei der Kostenstelleneinteilung erkennen: Je feiner die Kostenstelleneinteilung, desto eher lassen sich exakte Massstäbe der Kostenverursachung (Bezugsgrössen) finden und desto genauer werden Kostenkontrolle, Kalkulation und relevante Kosten. Andererseits aber bedeutet eine sehr feine Einteilung höhere Abrechnungskosten, denn die Kontierung der Belege wird aufwendiger. Ausserdem lässt sich auch der erste Grundsatz um so schlechter einhalten, je besser der zweite realisiert wird. Der optimale Feinheitsgrad der Kostenstelleneinteilung lässt sich durch folgende Regel umschreiben: Wenn die Unterteilung der Kostenstellen für die Kalkulation zu grob ist, dann ist sie auch für die Kostenkontrolle zu grob! Wie differenziert im konkreten Fall die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen vorzunehmen ist, hängt von einer Reihe betriebsindividueller Faktoren ab: Betriebsgrösse, Branche, Produktionsprogramm und -verfahren, organisatorische Gliederung, angestrebte Kalkulationsgenauigkeit, angestrebte Kostenkon- trollmöglichkeit. "Ihre Grenze findet die Aufteilung in Kostenstellen dort, wo sie nicht mehr wirtschaftlich ist" (Günter Wöhe). Nach diesen allgemeinen Gesichtspunkten für die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen sei auf die verschiedenen Arten von Kostenstellen eingegangen, deren Hauptgruppen man einmal nach funktionellen und zum anderen nach abrechnungstechnischen Kriterien unterscheiden kann: Nach Funktionen, d.h. Tätigkeitsbereichen, unterscheidet man folgende Hauptgruppen von Kostenstellen, die auch Kostenbereiche genannt werden: •   Die Materialstellen beschäftigen sich mit der Beschaffung, Annahme, Prüfung, Lagerung und Ausgabe der Werkstoffe. Beispiele sind die Abteilung Einkauf, Materialprüflabor oder Rohstofflager, die in grossen Betrieben noch jeweils untergliedert sein können. •   Die Fertigungsstellen beschäftigen sich mit der eigentlichen Leistungserstellung. Sie können unmittelbar (z.B. Giesserei, Montage) oder mittelbar (z.B. Arbeitsvorbereitung, Terminstelle) an der Produktion mit- wirken. •   Die Vertriebsstellen beschäftigen sich mit der Lagerung, dem Verkauf und Versand der Fertigprodukte. Beispiele sind die Abteilungen Werbung, Expedition oder Verpackungslager. •   Die Verwaltungsstellen umfassen die Geschäftsführung und ihre Stabsstellen, das Rechnungswesen und sonstige Verwaltungsarbeiten. Beispiele sind die Finanzbuchhaltung, Poststellen oder Interne Revision. •   Die allgemeinen Kostenstellen üben Tätigkeiten aus, die dem gesamten Betrieb dienen. Hierher gehören z.B. die Stromversorgung, die Sanitätsstation, die Betriebsfeuerwehr, die Gebäudereinigung oder der innerbetriebliche Transport. •   Die Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsstellen werden in der kostenrechnerischen Praxis manchmal als eigener Kostenbereich behandelt, manchmal zu den allgemeinen Kostenstellen gezählt. Hierher gehören z.B. die Stellen Zentrallabor, Versuchswerkstatt, Patentstelle, Konstruktionsabteilung, Zeitungsarchiv oder Bibliothek. Nach der Art der Abrechnung der Kosten unterscheidet man Haupt- und Hilfskostenstellen. Die Einteilung des Betriebes in Kostenstellen findet im betriebsindividuellen Kostenstellenplan ihren Niederschlag (Platzkostenrechnung).              Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.

Kostenstellen sind diejenigen Orte in einem Unternehmen, an denen Kosten anfallen. Kostenstellen werden vornehmlich nach räumlichen Gesichtspunkten, nach betrieblichen Funktionen (z. B. Hobeln, Fräsen usw.) oder nach Verantwortungsbereichen (z. B. nach Abteilungen) gebildet. Verschiedene Arten von Kostenstellen sind zu unterscheiden: Hauptkostenstellen/Endkostenstellen sind Kostenstellen, die unmittelbar der Leistungserstellung dienen. In diesen Kostenstellen wird also direkt am Produkt gearbeitet. Sie gehen im Gegensatz zu den Hilfskostenstellen keine Leistungen an andere Kostenstellen ab. Hilfskostenstellen/Vorkostenstellen sind Kostenstellen. die nur indirekt am Produktionsprozess beteiligt sind. Sie stellen nur Leistungen für andere Kostenstellen bereit. Ihre Kosten müssen auf Hauptkostenstellen verrechnet werden. Hilfskosten-stellen unterstützen also die Leistungsbereitschaft von Hauptkostenstellen bzw. machen deren Tätigkeit überhaupt erst möglich. Die allgemeinen Hilfskostenstellen (z. B. die Stelle „Grundstücke/Gebäude") sind für alle (!) Bereiche innerhalb eines Unternehmens tätig. Bereichshilfskostenstellen (z. B. die Kostenstelle "Arbeitsvorbereitung") arbeiten hingegen nur für einen ganz bestimmten Bereich (z. B. im Rahmen der Fertigung).

(engl. burden center, cost center) Kostenstellen sind voneinander abgegrenzte Teile des Gesamtunternehmens (Unternehmen), die in der Kostenrechnung selbständig abgerechnet werden. Für jede Kostenstelle werden die anfallenden Kostenarten in der Regel geplant, erfasst und ausgewiesen sowie kontrolliert. Die Bildung von Kostenstellen wird insbesondere nach funktionalen, räumlichen, abrechnungstechnischen und produktionstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen. Dabei sind folgende vier Grundsätze zu beachten: Die Kostenstellen sollten so voneinander abgegrenzt sein, dass eine richtige Zuordnung der Gemeinkosten jederzeit gewährleistet ist; es sollten möglichst eindeutige Beziehungen zwischen den erzeugten Leistungen der Kostenstellen und den verursachten Kosten zu finden sein; die Kostenstellen sollten selbständige Verantwortungsbereiche sein, damit wirksame Wirtschaftlichkeitskontrollen erfolgen können; die Differenzierung der Kostenstellen sollte unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit vorgenommen werden.

Kostenstellen werden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert: a) funktional, Beispiel: Material , Fertigungs , Verwaltungs , Vertriebs , Forschungs und. Entwicklungsstellen, allgemeine Kostenstellen, b) abrechnungstechnisch (Vorkosten , Endkostenstellen), c) leistungstechnisch (Haupt , Neben , Hilfskostenstellen).

Kostenstellen sind rechnungsmäßig abgegrenzte Abrechnungsbezirke der Unternehmung, in denen Kosten anfallen. Sie bilden die Orte der Kostenentstehung. Durch die Gliederung der gesamten Unternehmung in der Artige Abrechnungsbezirke kann eine genauere Erfassung und Verteilung sowie Planung und Kontrolle der Kosten ( und Leistungen) erreicht werden. Die Beziehungen zwischen den Kosten und ihren Einflußgrößen lassen sich für einzelne Kostenstellen im allgemeinen einfacher als für umfassende Kostenbereiche wiedergeben. Deshalb können Kosten in der Regel leichter kostenstellenweise geplant sowie auf die sie bestimmenden Größen verteilt werden. Da die Kosten durch den Gütereinsatz in den Kostenstellen entstehen, kann man über die Orte des Kostenanfalls die Verantwortlichkeit für die Kostenhöhe bestimmen. Die vertikale und horizontale Zerlegung der Unternehmungen in Abrechnungsbezirke kann nach verschiedenen Merkmalen vorgenommen werden. Als wichtigste Gliederungskriterien sind funktionale, räumliche, organisatorische, produktions und rechnungstechnische Merkmale anzusehen. Bei der Berücksichtigung funktionaler Merkmale werden jeweils gleichartige Verrichtungen (z. B. Arbeitsgänge, Kontrolltätigkeiten, Schreibtätigkeiten usw.) in einer Kostenstellen zusammengefaßt. Dadurch versucht man, die unterschiedliche Beanspruchung der Kostenstellen durch die Kostenträger zu erfassen. Räumliche Gesichtspunkte stehen im Vordergrund , wenn jede Kostenstellen einen räumlich zusammenhängenden und abgrenzbaren Bereich bildet. Durch die Orientierung der Kostenstellengliederung am organisatorischen Stellengefüge soll erreicht werden, daß die Kostenstellen selbständige Verantwortungsbereiche darstellen. Hierdurch wird die Verantwortlichkeit der jeweiligen Stelleninhaber für Kostenabweichungen klar erkennbar. Diese Gliederung ist wegen ihrer Bedeutung für die Kostenkontrolle besonders wichtig. Produktionstechnische Gesichtspunkte beziehen sich darauf, welche Art von Produkten in den K erarbeitet werden. Sie führen zur Unterscheidung von Haupt, Neben und Hilfskostenstellen. Aus rechnungstechnischer Sicht trennt man Vor und Endkostenstellen. Die in Vorkostenstellen entstandenen Kosten werden im Rahmen der innerbe trieblichen Leistungsverrechnung auf andere Kostenstellen umgelegt, während man die Kosten von Endkostenstellen un mittelbar auf die Kostenträger verteilt.

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