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Platzkostenrechnung

Platzkostenrechnung (Kostenplatzrechnung) ist eine Form der Kostenstellenrechnung, bei der die Kostenstellen so tief gegliedert werden, daß einzelne Arbeitsplätze oder Maschinen (Kostenplätze) als Planungseinheit zur Verfügung stehen, für die dann Arbeitsstundensätze oder Maschinenstundensätze ermittelt werden

Die Summe der Kosten eines solchen Teilbereichs bezeichnet man als Platzkosten.

Problem:
(1) Zwar läßt sich durch eine tiefere Kostenstellengliederung ein höherer Kostenanteil erursachungsgerecht zurechnen, jedoch wird dieser Vorteil durch zusätzliche Kosten erkauft (Kostenstellenpläne).

(2) Wenn die Istkosten zusammengefaßt nach kompletten Kostenstellen abgerechnet werden, können jeweils nur die Kostenabweichungen der gesamten Kostenstellen, nicht aber die Abweichungen der Kostenplätze sichtbar gemacht werden. Somit steht der relativ genauen Planungsrechnung eine vergleichsweise grobe Kontrolle gegenüber.

(3) Es bleiben im Fall der Vollkostenrechnung immer noch einige Gemeinkostenarten, die den Kostenplätzen nicht direkt zuzurechnen sind und zu Umlagefehlern führen können.

Beispiel: Der Platzkostensatz beträgt 90 EUR/h, die geplante Belegungszeit beläuft
sich auf 1,5 Stunden je Auftrag.

Platzkosten des Auftrags = 90 x 1,5 = 135 EUR/Atrag.

Die Platzkosten setzen sich aus folgenden Kostenarten zusammen:

(1) Personalkosten
- Fertigungslohnkosten (Fertigungslöhne)
- Hilfslohnkosten (Hilfslöhne)
- Lohnnebenkosten (Personalnebenkosten)

(2) direkte Fertigungsgemeinkosten
- Hilfsstoffkosten (Hilfsstoffe)
- Werkzeug- und Vorrichtungskosten
- Raum-, Energie- und Instandhaltungskosten
- Projektierungs-, Entwicklungs- und Konstruktionskosten

(3) Kapitalkosten
- kalkulatorische Abschreibungen
- kalkulatorische Zinsen

(4) Umlagekosten (= prozentualer Zuschlag auf die Summe der oben genannten Kosten)


Verfeinerung der Kostenstellenrechnung. Die Aufgliederung der Kostenstellen erfolgt bis zu den einzelnen Arbeitsplätzen bzw. Maschinen, für die aus den globalen Kostenstellenkosten spezifische Arbeitsbzw. Maschinenstundensätze ermittelt werden. Tief gegliederte Kostenstelleneinteilungen tragen dem Kostenverursachungsprinzip eher Rechnung und gewährleisten eine bessere Kostenauswertung in der Kostenkontrolle sowie eine genauere Kalkulation. Die dadurch erreichte Informationsverbesserung muß gegen die zusätzlich verursachten Informationsbeschaffungskosten abgewogen werden.

Detaillierte Form der Kostenstellenrechnung, bei der die Bank kostenrechnungsmässig bis zu den einzelnen Mitarbeiterplätzen aufgeteilt wird.

(Kostenplatzrechnung) Für Zwecke einer ex-, akten Kalkulation ist insb. im Fertigungsbereich eine tief gegliederte Einteilung der —Kostenstellen erforderlich, die (als Platzkostenrechnung) häufig bis auf einzelne Maschinen oder Handarbeitsplätze zurückgeht. Die Unterteilung des Betriebs in Kostenstellen ist damit differenzierter als die räumliche und/ oder verantwortungsmässige Gliederung. Die hierbei auftretenden Abrechnungsschwierigkeiten kann man umgehen, indem man zwar mehrere Aggregate oder Arbeitsplätze zu einer Kontierungseinheit zusammenfasst, dennoch aber keinen Durchschnittssatz, sondern differenzierte Sätze für die Plankalkulation verwendet. Dadurch ist die Kalkulationsgenauigkeit sichergestellt, und die Kontierungsschwierigkeiten sind überwunden. Die KostenKontrone wird aiieraings vergro Den; denn die einzelnen Aggregate oder Arbeitsplätze sind nicht mehr kontrollierbar. Bei der sog. Maschinenstundensatzrechnung als Variante der Platzkostenrechnung fasst man alle maschinenabhängigen Kosten in einem maschinenspezifischen Kalkulationssatz zusammen. Es kann aber auch der (umgekehrte) Fall eintreten, dass nämlich die räumliche und/oder verantwortungsmässige Gliederung von Betriebsbereichen feiner ist als die abrechnungstechnische. Dies tritt insb. im Verwaltungsund auch im Vertriebsbereich auf, weil dort verursachungsgerechte Bezugsgrössen nur sehr schwer zu finden sind und deshalb globaler kalkuliert und kontrolliert wird. Dennoch gliedert man hier nach dem Gesichtspunkt der (Kosten-) Verantwortung etwa bis zur Hauptabteilungs- oder Abteilungsebene in Kostenstellen.          Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986.

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