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Verantwortung

ist die Haftung einer Person als Inhaber einer Stelle für Fehler, für unerfüllte Aufgaben, für nicht wahrgenommene Kompetenzen und grundsätzlich für Mißerfolge. Verantwortung entsteht, wenn im Rahmen der Delegation (Harzburger Modell) Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen werden. Der Vorgesetzte einer Stelle behält jedoch seine Verantwortung für die von der Stelle ausgeführten Tätigkeiten. Soll jemand für einen Fehler verantwortlich gemacht werden, so ist zu prüfen, ob das Kongruenzprinzip der Organisation eingehalten wurde.

Unter Verantwortung versteht man die Pflicht eines Aufgabenträgers, für die Erfüllung einer Aufgabe einzustehen. Verantwortung entsteht durch die Übertragungvon Aufgabe und Kompetenz. Man unterscheidet zwischen Eigen-Verantwortung und Fremd-Verantwortung Eigen-Verantwortung beziehtsich auf das Ausführungs und Lei-tungs bzw. Führungshandeln einerbetrachteten Person. Im Falle derFremd-Verantwortung hat eine betrachtete Personauch für das Handeln nachgeordneterPersonen einzustehen. Das Konzeptder Verantwortung hat vor allem durch die Koppelung mit Sanktionen einen starkverhaltensorientierten Bezug. Diepraktische Umsetzung dieser Bestrebungen bereitet jedoch häufigSchwierigkeiten, weil die Möglichkeiten der Zuordnung von Handlungsfolgen in arbeitsteiligen Systemen begrenzt sind.

Delegation

Verantwortung entsteht mit dem Entscheiden, Handeln bzw. Nichthandeln oder Verhalten von Personen.

Sie erstreckt sich auf das Entscheiden, Handeln und Verhalten selbst ebenso wie auf deren Auswirkungen und Folgen innerhalb und außerhalb des Unterneh­mens und innerhalb des Unternehmens auf allen hierarchischen Ebenen. Verantwortung beinhal­tet die Verpflichtung einer Person, stets so zu entscheiden, zu handeln und sich zu verhalten, dass diese Vorgänge und deren Folgen unter gel­tenden Maßstäben vertretbar sind. Die Verant­wortung verpflichtet eine Person darüber hinaus mit ihrem Entscheiden, Handeln und Verhalten in ihrem Wirkungsbereich sicherzustellen bzw. nach Maßgabe gegebener Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Personen, Dinge, Zustände, Handlungen und Geschehnisse, für die sie un­mittelbar oder mittelbar zuständig ist oder die von ihr abhängig sind oder die ihrem Einfluss unterlie­gen, den Anforderungen genügen, die sich aus geltenden Richtlinien, Normen, Aufgabenstellun­gen, Ziel- oder Wertsetzungen ableiten. Verant­wortung kann zur Schuld dieser Person werden, wenn durch Versäumnis oder Mißachtung ihrer Verpflichtung den Anforderungen nicht entspro­chen wird.
Alleinverantwortung liegt dann vor, wenn jemand bestimmte Entscheidungen oder Handlungen al­lein und selbständig und ohne Einflußnahme oder Mitwirkung anderer Stellen oder Personen vornimmt oder unterläßt.
Mitverantwortung ist dann gegeben, wenn eine Einflußnahme, Mitentscheidung oder sonstige Einwirkung von seiten anderer Personen vorliegt. Sowohl diese einwirkenden Personen wie der
von der Einwirkung Betroffene tragen dann Mit­verantwortung für das Ergebnis. Es entsteht eine gemeinsame Verantwortung.
Unmittelbare Verantwortung trägt jemand für sein eigenes Verhalten, für das, was er persönlich tut, unterläßt, sagt, schreibt, entscheidet oder anord­net, und dessen Folgen, unabhängig davon, ob andere Personen eingewirkt haben oder nicht. Haben andere Personen auf seine Handlungs­weise eingewirkt, dann ist er für sein Tun inso­weit unmittelbar mitverantwortlich. Ist seine Handlung nur Teil einer gemeinsamen Handlung, dann ist er auch für diese gemeinsame Handlung unmittelbar verantwortlich. Die unmittelbare Ver­antwortung erstreckt sich auf alle Einzelheiten des eigenen Tuns.
Mittelbare Verantwortung entsteht, wenn jemand bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungen nicht selbst vornimmt, sondern die Möglichkeit hat, auf das Verhalten, die Leistungen, Überle­gungen, Entscheidungen, Handlungen oder Ar­gumente anderer oder auf deren Ergebnisse Ein­fluss zu nehmen, und Einfluss nimmt, ohne jedoch diese Aktivitäten in allen Einzelheiten bestimmen zu können.
Die Alleinverantwortung ist immer zugleich un­mittelbare Verantwortung. Die unmittelbare Ver­antwortung kann sowohl Allein- wie Mitverant­wortung sein. Die mittelbare Verantwortung ist stets eine Mitverantwortung gegenüber und mit anderen, die ihrerseits entweder unmittelbar oder auch mittelbar verantwortlich sind. Die Mitverant­wortung kann sowohl mittelbare wie unmittelbare Verantwortung sein. Es sind demnach drei Ver­antwortungsarten zu unterscheiden:
(1) Alleinverantwortung (= unmittelbare Alleinver­antwortung)
(2) unmittelbare Mitverantwortung
(3) mittelbare Verantwortung (= mittelbare Mit­verantwortung).

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