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Unmittelbare Verantwortung

Unmittelbare Verantwortung trägt jemand für sein eigenes Ver­halten, für das, was er persönlich tut, unterläßt, sagt, schreibt, entscheidet oder anordnet, und dessen Folgen, unabhängig davon, ob andere Personen eingewirkt haben oder nicht. Haben andere Personen auf seine Handlungsweise ein­gewirkt, dann ist er für sein Tun insoweit unmittel­bar mitverantwortlich. Ist seine Handlung nur Teil einer gemeinsamen Handlung, dann ist er auch für diese gemeinsame Handlung unmittelbar ver­antwortlich. Die unmittelbare Verantwortung er­streckt sich auf alle Einzelheiten des eigenen Tuns. Die - Alleinverantwortung ist immer zu­gleich unmittelbare Verantwortung. Die unmittel­bare Verantwortung kann sowohl Allein- wie Mitverantwortung sein.
vgl. mittelbare Verantwortung

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