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Mitverantwortung

Mitverantwortung ist dann gegeben, wenn eine Einflußnahme, Mitentschei­dung oder sonstige Einwirkung von seiten ande­rer Personen oder Stellen vorliegt. Sowohl diese einwirkenden Personen wie der von der Einwirkung Betroffene tragen dann Mitverantwor­tung für das Ergebnis. Es entsteht eine gemein­same Verantwortung. Die Mitverantwortung kann sowohl mittelbare wie - unmittelbare Verant­wortung sein.

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