| Der (künftige) Leasingnehmer ist bisher Eigentümer eines gebrauchten oder (seltener) neuen Investitionsgutes (einer Immobilie), das an eine Leasinggesellschaft verkauft (sale) und sodann im Rahmen ei-nes Leasingvertrags vom bisherigen Eigentümer (zurück-)gemietet wird (lease-back). Das sale-and-lease-back-Verfahren findet u.a. Anwendung im Sanierungsfall, um dem Verkäufer/Leasingnehmer damit liquide Mittel zu verschaffen. In einigen Fällen sind steuerrechtliche Gründe für die Anwendung des sale-and-lease-back-Verfahrens ausschlaggebend.    Siehe auch   Leasing (mit Literaturangaben). 
 Leasing
 
 Besondere Form der Finanzierung (Umfinanzierung) durch Freisetzung gebundenen Anlagevermögens. Teile des Anlagevermögens werden an eine Leasinggesellschaft veräußert und von dieser im Wege eines Leasingvertrages wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können auch sonst gebundene stille Reserven in Form von Liquidität freigesetzt werden.
 Siehe auch: Leasing, Finanzierungsleasing
 
 
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