Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Schweigen

hat im Geschäftsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung als Willenserklärung (z.B. Vertragsabschluß). Es gibt jedoch Ausnahmen: beim konkludenten Handeln kann Schweigen als Zustimmung zu einem Vertrag gelten, bei nicht erfolgtem Widerspruch z.B. zu einem Kontoauszug gilt dieser meist als genehmigt; unter Kaufleuten gilt Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben meist ebenfalls als Zustimmung zu dessen Inhalt.

Vorhergehender Fachbegriff: schwedisches Mitbestimmungsmodell | Nächster Fachbegriff: Schweigen im Rechtsverkehr



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik | Gesamtunternehmensplan | Korrespondenzspediteur

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon