Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sozialstaatsprinzip

Grundsätze, nach denen der Staat sein Verhalten auszurichten hat, um die Erreichung sozialer Ziele zu gewährleisten. Im weitesten Sinne ist das Sozialstaatspostulat bereits erfüllt, wenn ein menschenwürdiges Dasein für jedermann sichergestellt wird. In diesem Sinne folgt jede -Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung — unabhängig vom sozialpolitischen Leitbild und von der wirtschaftspolitischen Konzeption — dem Sozialstaatsprinzip. Gebräuchlich ist jedoch die Verwendung des Begriffs "Sozialstaatsprinzip", um dieses vom Prinzip der "Leistungsgesellschaft" abzuheben, wonach der Staat insb. durch Sozialordnungspolitik lediglich für Gleichbehandlung (Startgerechtigkeit) und Leistungsgerechtigkeit sowie subsidiär für soziale Sicherheit zu sorgen hat. Im Gegensatz dazu beinhaltet das Sozialstaatsprinzip im engeren Sinne eines wohlfahrtsstaatlichen Konzeptes weitere Elemente: Erstens eine insgesamt höhere Rangordnung sozialer Ziele. Zweitens werden soziale Ziele anders interpretiert (Ergebnis- und Bedarfsgerechtigkeit), so dass der Staat nicht nur einen Mindestlebensstandard ("kulturelles Existenzminimum") für jedermann zu garantieren, sondern auch sozialen Fortschritt zu gewährleisten und darüber hinaus Wohlfahrtsunterschiede durch Umverteilungspolitik einzuebnen hat. Drittens schliesslich wird das -Subsidiaritäts- durch das Solidaritätsprinzip ersetzt: Nicht Eigenverantwortung steht im Vordergrund, sondern die Gesellschaft bzw. der Staat ist für die individuelle Lebensvorsorge (mit-) verantwortlich.   Literatur: Kath, D., Sozialpolitik, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Bd. 2, 5. Aufl., München 1992, S. 405 ff. Zacher, H. F., Sozialstaatsprinzip, in: HdWW, Bd. 7, Stuttgart u. a. 1977, S. 152ff.

Vorhergehender Fachbegriff: Sozialstaat | Nächster Fachbegriff: Sozialstatistik



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Überseeische Länder und Gebiete | Travellerschecks | Anlagebuch

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon