Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Existenzminimum

Mindestbetrag, der einer Person oder Familie zur Bestreitung des Lebensunterhalts zugestanden wird. Die Bestimmung dieses Mindestbetrags, z. B. im Rahmen der Sozialhilfe, orientiert sich an dem aktuellen Lebensstandard. Es kann zwischen dem physiologischen, kulturellen, sozialen und zivilisatorischen Existenzminimum unterschieden werden. Die Grenze des Existenzminimums liegt 2002 bei 7235 Euro.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Mindestmaß der für die Reproduktion der Ware Arbeitskraft notwendigen Existenzmittel.

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Existenzminimum. das zur vollständigen Reproduktion der Arbeitskraft der Arbeiterinnen notwendig ist und dein physischen Existenzminimum, das nur die physische Reproduktion der Arbeitskraft umfasst. Das Existenzminimum wird durch den Wert der Arbeitskraft bestimmt.

>Armut, >Arbeitskraft, Reproduktion der, >Grundsicherungsmodelle

aus dem Bedarfsprinzip der Einkommensverteilungspolitik hergeleitete Forderung, jedem Wirtschaftssubjekt einen menschenwürdigen Lebensstandard zu garantieren. So heisst es in § 11 Bundessozialhilfegesetz, dass Hilfe zum Lebensunterhalt dem zu gewähren ist, "... der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann". Man unterscheidet dabei zwischen einem physischen und einem kulturellen Existenzminimum. Das physische Existenzminimum bezieht sich auf alle materiellen Güter (Nahrung, Kleidung, Wohnung), die der einzelne benötigt, um überleben zu können. Als eine Art Armutsgrenze mag dieser lebensnotwendige Mindestbedarf in etwa objektivierbar sein. Gleichwohl ist er nicht für alle Personen gleich hoch und nicht exakt bestimmbar. Diese Schwierigkeiten gelten erst recht für die in § 12 Bundessozialhilfegesetz angesprochenen kulturellen Mindestbedürfnisse: "Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfange auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnähme am kulturellen Leben." Für die Wertvorstellungen über das, was eine Mindestteilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben ausmacht, gibt es keine für die Gesamtgesellschaft gültige Norm. In der Rechts-, Sozial- und Steuerpolitik der Bundesrepublik hat die Idee des (kulturellen) Existenzminimums ansatzweise Niederschlag gefunden in der Festlegung von Pfändungsund Steuerfreibeträgen sowie in der sog. Grundsicherung durch die Sozialhilfe ( Sozialhilferegelsätze).         

unabdingbarer Aufwand, um das Leben zu fristen. a) Physisches Existenzminimum: notwendiger Güterbedarf zur Erhaltung des Lebens; b) sozio-kulturelles Existenzminimum: zur Führung eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gerade ausreichender Mittelbedarf. Das Existenzminimum spielt als Erfassungsproblem im Rahmen der Armutsmessung und materiell v.a. im Sozialrecht und bei der Festlegung der Grundfreibeträge der Einkommensteuer eine Rolle. Der Maßstab der Sozialhilfeleistungen enthält folgende Komponenten des Existenzminimums: · Regelleistungen (insbes. hauswirtschaftlicher und persönlicher Bedarf); · einmalige Leistungen (insbes. Kleidung, Hausrat); · Kaltmiete; · Heizkosten; · Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätige. Wenn das Existenzminimum nicht auf Pro-Kopf-Basis, sondern auf Haushaltsbasis bestimmt wird, ist die »Kinderlast« mit in Rechnung zu stellen. Die quantitative Auslegung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist vom allgemeinen Lebensstandard und vom sozialen Klima nachdrücklich beeinflußt. Zur Vermeidung einer »Armutsfalle« muss die Anreizfunktion des Arbeitseinkommens gewahrt bleiben (Lohnabstandsgebot). Darum ist ein Kompromiss zu finden zwischen dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit, welches das Sozialrecht beherrscht, und dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das für die Lohnpolitik maßgeblich ist. Das Existenzminimum ist jedenfalls eine variable Größe, unlösbar verknüpft mit Lohn und Lohnstruktur, sozialen Sicherungseinrichtungen und öffentlichen Haushalten (Grundfreibetragsregelung einerseits und Sozialausgaben der verschiedenen Träger andererseits).

Vorhergehender Fachbegriff: Existenzgründungsprogramm | Nächster Fachbegriff: Existenzminimumtheorie des Lohnes



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Reize, physisch wirkende | Organisations-Audit | Mäzenatentum

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon