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Einkommensumverteilungspolitik

Massnahmen der Einkommensverteilungspolitik, die in eine gegebene, sich über die Märkte herausgebildete primäre Einkommensverteilung eingreifen und diese in die Sekundärverteilung überführen.

Gesamtheit der Massnahmen zur Beeinflussung der funktionellen und personellen Einkommensverteilung. Sie kann auf die Primärverteilung einwirken und ausserdem diese durch nachträgliche Korrekturen in eine gleichmässigere Sekundärverteilung überführen. (1)  Die Ziele der Einkommensverteilungspolitik sind eng mit den Fragen nach der Verteilungsgerechtigkeit verbunden. Die Normen der praktizierten Verteilungspolitik knüpfen mit dem Leistungsprinzip an die Erstellung und mit dem  Bedarfsprinzip an die Inanspruchnahme des Sozialproduktes an. In einer Sozialen Marktwirtschaft ist das Leistungsprinzip Grundlage der Einkommensverteilung. Es wird durch Bedarfskomponenten ergänzt, um den leistungsunfähigen und einkommensschwachen Gesellschaftsmitgliedern ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. (2)   Die staatlichen Instrumente, die auf die Primärverteilung zielen, ändern entweder marktkonform die Rahmendaten für die Preisbildung der Produktionsfaktoren oder sie greifen marktwidrig in den Entlohnungsprozess ein. So kann die Wettbewerbspolitik der Entstehung von Monopolgewinnen entgegenwirken. Eine Arbeitsmarktpolitik, die die Arbeitsmobilität fördert, und eine Bildungspolitik, die Zugangsschranken zu Bildungseinrichtungen abbaut, verbessern für einzelne Personen die Chancen, ein höheres Einkommen zu erzielen. Eine Vermögenspolitik, die der Vermögenskonzentration entgegenwirkt, führt zu einer breiteren Streuung des Kapitaleinkommens. Marktwidrige Direkteingriffe sind Mindestlöhne und Höchstzinsen ebenso wie Lohn- und Mietstopps. Sie führen zu Fehlallokationen der Ressourcen. Mindestlöhne machen Arbeitskräfte arbeitslos; Mietstopps schaffen Wohnraummangel. Staatliche Instrumente der Einkommensumverteilung, mit denen die Sekundärverteilung gestaltet wird, sind die direkten Einkommensteuern sowie Sozialbeiträge und die mit dem Bedarfsprinzip gerechtfertigten Transferleistungen. Auf der Einnahmenseite soll die Steuerdifferenzierung die Einkommen zwischen den Erwerbstätigen umverteilen. Transferleistungen verteilen zwischen sozialen Gruppen um: von den Erwerbstätigen auf Erwerbsunfähige, Alte und Arbeitslose; von Gesunden auf Kranke. Direkte Transferzahlungen (Renten, Sozialhilfe, Kindergeld) erhöhen unmittelbar das verfügbare Einkommen der anspruchsberechtigten Wirtschaftseinheiten. Aber auch implizite Transfers im Steuersystem (Sonderausgaben) oder im Preissystem (Sozialmieten, Zinszuschüsse) verändern die personelle Verteilung. Die Einzelmassnahmen der verteilungspolitischen Vergünstigungen, Entlastungen und Belastungen hat der Staat derart vielfältig und miteinander verwoben erweitert, dass Ausmass und Struktur ihrer Verteilungswirkungen nicht mehr abschätzbar und Effizienzkontrollen der Verteilungspolitik unmöglich geworden sind.

(3) Träger der Einkommensverteilungspolitik sind nicht allein Staat und öffentliche Institutionen (Sozialversicherungsträger). Gewerkschaften und Arbeitgeber beeinflussen mit der ausgehandelten durchschnittlichen Nominal- lohnsteigerung die Lohnquote und bestimmen mit den vereinbarten Lohngruppen und Arbeitsplatzbewertungen, inwieweit die Differenzierung der Lohnstruktur dem Leistungsprinzip Rechnung trägt.

Literatur: Albers, W, Verteilungspolitik, in: HdWW, Bd. 2, Stuttgart 1980, S. 285 ff. Werner, Verteilungspolitik, Stuttgart 1979.

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