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Spezialisierung

ist die Beschränkung auf einen Teil eines Ganzen. Sie entsteht in der Organisation durch Arbeitsteilung. Die einzelne Stelle oder Abteilung ist dabei auf eine Teilaufgabe innerhalb der gesamten Unternehmensaufgabe (Ziele) spezialisiert. Vorteile der Spezialisierung liegen in einer erhöhten Produktivität infolge Beschränkung der Ausführenden auf Tätigkeiten, die von ihnen am besten erfüllt werden können. Spezialisierung findet statt in der Produktion (Mehrfachfertigung), in der Verwaltung, zwischen Unternehmen einer Volkswirtschaft und zwischen Volkswirtschaften selbst im Rahmen der Weltwirtschaft. Siehe auch komparative Kosten.

Spezialisierung bedeutet aus organisatorischer Sicht qualitative Arbeitsteilung. Aufbauorganisatorischen Einheiten (Aufbauorganisation) werden Aufgabenkomplexe (Aufgabensynthese) zugeordnet, die jeweils in Hinblick auf ein Kriterium gleichartig sind. Das gemeinsame Kriterium bestimmt die Art der S., wobei Grund legend zwischen einer Spezialisierung auf Verrichtungen (Verrichtungsprinzip) und auf Objekte (Objektprinzip) unterschieden werden kann. Der Umfang der Spezialisierung wird durch die relative Anzahl spezialisierter Einheiten gekennzeichnet. Dabei ist je nach deren hierarchischer Stellung zwischen Stellen-Spezialisierung (Stellenbildung), Abteilungs-Spezialisierung (Abteilung) usw. zu differenzieren. Mit zunehmender Zusammenfassung gleichartiger Aufgabenkomplexe in einer Einheit steigt der Grad der Zentra-lisation. Die Beurteilung der Spezialisierung richtet sich nach deren An und Umfang. Als Vorteil der Verrichtungs-Spezialisierung auf Stellenebene wird u. a. die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch kürzere Einarbeitungszeiten, niedriger qualifizierte und damit billigere Arbeitsleistungen und die aus der Beschränkung auf gleichartige Tätigkeiten resultierende höhere Geschicklichkeit genannt. Namentlich bei starker, dequalifizierender Spezialisierung werden dem als Nachteil monotoniebedingte Ermüdungs und Frustrationserscheinungen gegenübergestellt, die sich in einer wachsenden Fluktuations und Krankheitsquote sowie in einer abnehmenden Konzentration äußernkönnen.

In der Gesundheitswirtschaft:

Gebräuchliche Bezeichnung für die Weiterbildung zum Facharzt von Ärztinnen und Ärzten. Die Weiterbildung beginnt nach der Approbation und dauert – je nach Fachgebiet, in dem die Spezialisierung erfolgen soll – zwischen fünf und sechs Jahren. Im Anschluss an die Facharztprüfung, die die Weiterbildung abschließt und Voraussetzung für die Facharztanerkennung ist, kann der Arzt noch eine Zusatzweiterbildung in einer Subspezialität ergänzen. Zuständig für die Regelung der Weiterbildung ist die jeweilige Ärztekammer, die auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbestimmungen eine Weiterbildungsordnung erlässt. Diese Weiterbildungsordnung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (des Gesundheits- oder Sozialministeriums des Landes).

Der Begriff der Spezialisierung bezeichnet auch eine Entwicklung auf dem Krankenhausmarkt, die als Folge der Einführung des DRG-basierten Fallpauschalensystems angesehen wird. Als Folge der DRG-Einführung konzentrieren sich Krankenhäuser stärker auf solche Fachgebiete oder auch Behandlungen bzw. diagnostische Verfahren, die sie besonders gut beherrschen und besonders wirtschaftlich erbringen und bei denen sie die Chance sehen, zusätzliche Patienten zu behandeln. Dies kann so weit gehen, dass Spezialkrankenhäuser entstehen, so etwa für bestimmte elektive Eingriffe.

Ein weiterer Faktor, der die Spezialisierung von Krankenhäusern vorantreibt, ist die Einrichtung von Mindestmengen. Danach dürfen Krankenhäuser bestimmte Eingriffe nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, wenn sie eine bestimmte Mindestmenge davon pro Jahr erbringen. Jüngstes Beispiel für solche Mindestmengen ist die ab 2006 geltende Mindestmenge von 50 Knie-Totalendoprothesen pro Krankenhaus.

Teilweise werden diese Vorschriften zu Mindestmengen dadurch ergänzt, dass auch die operierenden Ärzte eine bestimmte Mindest-Anzahl der fraglichen Eingriffe pro Jahr erbringen müssen. Ein Beispiel hierfür sind die Mindestmengen zur Anerkennung als Brustzentren in Nordrhein-Westfalen, für die pro Operateur eine Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr vorgeschrieben ist. Ein Brustzentrum muss zur Anerkennung mindestens 150 Operationen bei Neuerkrankungen pro Jahr durchführen. Diese können in begründeten Fällen auf mehrere Standorte verteilt werden. Dann müssen jedoch in den Standorten jeweils mindestens 100 und je Operateur mindestens 50 Operationen erbracht werden.

Arbeitsteilung

Produktgestaltung

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