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STABEX

System for the Stabilization of Export Earnings, Fonds de Stabilisation des Recettes de l’Exportation
Vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziertes und durch die Lome-Abkommen geregeltes System zur Stabilisierung der Exporterlöse für Agrarerzeug-nisse der mit der Europäischen Union (EU) assoziierten AKP-Staaten. Es erfaßt 49 agrarische Produkte, Rohstoffe und Halberzeugnisse, die für den Export der AKP-Staaten besonders wichtig sind. Sinken die Ausfuhrerlöse bei einem dieser Erzeugnisse unter ein regelmäßig zu definierendes Bezugsniveau und trug dieses Erzeugnis im Vorjahr mindestens 5% (1 % bei den weniger entwickelten Ländern) zu den Gesamtexporterlösen bei, so hat das betroffene Land Anspruch auf Ausgleichszahlungen, die als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt werden, (SYSMIN)

(Stabilisierung von Ausfuhrerlösen). Im Rahmen des Lome-Abkommens getroffene Vereinbarung, wodurch sich die EG verpflichtete, die Exporterlöse der AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik-Staaten) für 12 Hauptprodukte mittels eines dafür geschaffenen Fonds zu stabilisieren, d.h. auftretende Marktschwankungen auszugleichen. Dabei bekommen Länder, deren Exporterlöse durch Preisverfall unter eine bestimmte Grenze fallen, den Differenzbetrag als Kredit aus dem Fonds gewährt; Länder, deren Exporterlöse durch Preissteigerungen auf dem Weltmarkt über eine bestimmte Grenze steigen, müssen den Differenzbetrag dem Fonds zur Kreditgewährung zur Verfügung stellen.

Lome-Abkommen

Abk. f. System der STABilisierung der EXporterlöse für Agrarprodukte; es dient der Verstetigung der Deviseneinnahmen der AKP-Staaten gem. Lomé-Abkommen (engl.: System for the Stabilization of Export Earnings; frz.: Fonds de Stabilisation des Recettes de l\'Exportation). Mit STABEX wird den AKP-Staaten ab einer bestimmten Auslöseschwelle (dem festgelegten Anteil des jeweiligen Produkts an den gesamten Devisenerlösen des betreffenden AKP-Staates) ein Mindesterlös aus dem Export landwirtschaftlicher Produkte in die EG garantiert. Nach Lomé IV enthält die Liste der begünstigten Produkte 49 Positionen. Die Mittel für solche Ausgleichszahlungen werden von der EG im Rahmen einer Sonderfazilität (Europäischer Entwicklungsfonds — EEF) bereitgestellt. Vgl. SYSMIN.

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