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Steuerpolitik, betriebliche

Gesamtheit der Maßnahmen, die eine zielorientierte Beeinflussung der Steuerzahlungen bzw. der Steueraufwendungen eines Betriebes zum Gegenstand hat. Betriebliche Steuerpolitik wird auch als »Steuerplanung« bezeichnet und geht normalerweise insechs Phasen vor sich: Sachverhaltserforschung, Zielplanformulierung, Alternativengenerierung, steuerrechtliche Analyse, steuerökonomischeAnalyse, Entwicklung eines entscheidungsfähigen Alternativpakets. Möglichkeiten einer betrieblichen Steuerpolitik ergeben sich
(1) daraus, daßdas Steuerrecht es in vielen Fällen erlaubt, die Besteuerungsfolgen bereitsverwirklichter Sachverhalte durchAusübung von Options oder sonstigen Wahlrechten mitzubestimmen; das Steuerrecht gestattet,
(2) auf dieDarstellung der Steuerbemessungsgrundlagen Einfluß zu nehmen(wichtigster Bereich ist die Steuerbilanzpolitik); betriebliche Steuerpolitik manifestiert sich
(3) in einer Einflußnahme auf die Gestaltung künftiger Sachverhalte im Hinblick auf dieaus ihrer Realisierung zu erwartendensteuerlichen Wirkungen; betroffensind davon sowohl Strukturentscheidungen (über Standort, Rechtsformetc.), als auch Prozeßentscheidungen, wie sie im Rahmen der betrieblichenInvestitions-, Finanzierungs-, Dividenden-, Absatz-, Produktions-, Sozialpolitik etc. zu treffen sind. DieErforschung der Möglichkeiten betrieblicher Steuerpolitik und die Erarbeitung eines entsprechenden Instrumentariums sind Wichtige Gegenstände der BetriebswirtschaftlichenSteuerlehre, die sich in diesem Zusammenhang auch mit der Ungewißheitsproblematik auseinanderzusetzen hat.

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