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Transfer

öffentliche Geldleistungen ohne marktmäßige Gegenleistung an Haushalte (z. B. Wohngeld, Sozialhilfe) oder Unternehmen (Subvention).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Übertragung, Überführung.

Der Verwendungszusammenhang von Theorien bezeichnet die Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse, d.h. die Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis (Forschungstransfer). Im Marketing geht es z.B. um die Adaption von sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen zur Gestaltung der sozialen Umwelt (vgl. Kro-eber-Riel/Weinberg, 1999, S. 38ff.).

Voraussetzung für einen effizienten Forschungstransfer ist eine verstärkte Kommunikation zwischen Forschung und Praxis. Zur Förderung der Interaktionen zwischen Wissenschaft und Praxis werden daher zunehmend Institutionen im Sinne von Transferagenten eingeschaltet. Zu erwähnen sind hier die Technologieberalungsstellen der Industrie- und Handelskammern und der Gewerkschaften, die Technologietransfer- bzw. Forschungs- und EnLwicklungs-transierstellen der Hochschulen sowie freiberuflich tätige Transfer-Berater und gewerbliche Transfer-Beratungsinstitute (Technologietransfer).

Zur Förderung des Forschungstransfers, insbesondere im ingenieur- und naturwissenschaftlichen Bereich, werden darüber hinaus von vielen Gemeinden Technologieparks eingerichtet, in die neben Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bestehender Unternehmen neu gegründete Unternehmen (»Existenzgründer«) integriert werden. Diese Technologieparks kooperieren meist eng mit Hochschulen, mit dem Ziel, so genannte Spin-offs zu erzielen, d.h. Anstöße zur Produktentwicklung bzw. zur Entwicklung von Prototypen aus der Forschung zu erhalten.

Transfer bedeutet umgekehrt aber auch die Übertragung von Problemen der Praxis in die Forschung (Problemtransfer).

In der Wirtschaftssoziologie: auch: Übertragung oder Mitübung, aus dem Amerikanischen übernommene Bezeichnung für den Einfluss, den eine Lernaktivität auf nachfolgende Lernaktivitäten ausübt. Wird ein Lernprozess durch vorausgegangene Lernaktivitäten erleichtert, so spricht man von positivem Transfer (Beispiel: Lateinkenntnisse erleichtern das Erlernen der französischen Sprache). Wird der Lernprozess erschwert, so handelt es sich um negativen Transfer (Beispiel: Auf ein bekanntes Verkehrsschild muss eine neue Reaktion gelernt werden.) Der T.-Effekt ist u.a. abhängig von der Ähnlichkeit der Reize, auf die reagiert werden soll, und von der Ähnlichkeit der Reaktionen, die auf bestimmte Reize gefordert werden.

Bez. f.: (1) Übertragung von Werten zwischen zwei Staaten im internationalen Zahlungsverkehr, bei denen die Währung des einen Staates (z. B. des Schuldnerlandes) in die Währung des anderen Staates (z. B. des Gläubigerlandes) umgewandelt wird. Oder (2) Einseitige (unentgeltliche) Übertragungen im internationalen Zusammenhang, die ihren Niederschlag in der Zahlungsbilanz finden; vgl. dazu Bilanz der laufenden Übertragungen oder Bilanz der Vermögensübertragungen.

- Übertragungen

Vorhergehender Fachbegriff: Transeuropäisches Automatisches Echtzeit-Bruttoabrechnungs-Expreß-Überweisungs-System (TARGET) | Nächster Fachbegriff: Transfer Price



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