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Umweltzeichen

Umweltzeichen Initiative des Bundesumweltministers zur Förderung besonders umweltfreundlicher Produkte. Die Verbraucher sollen über umweltfreundliche Einkaufsmöglichkeiten informiert werden, Hersteller sollen das Umweltzeichen in der Werbung einsetzen. Die Kriterien werden in Experten-Anhörungen erarbeitet und von einer unabhängigen Jury Umweltzeichen beschlossen. Interessierte Hersteller müssen mit dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Zeichennutzungsverträge abschliessen. Neuvorschläge nimmt das Umweltbundesamt entgegen. Unter anderem Vertreiber und Hersteller folgender Produktgruppen können einen Zeichennutzungsantrag beim RAL stellen: runderneuerte Reifen, Mehrwegflaschen, Altglas-Sammelcontainer, FCKW-freie Spraydosen mit Körperpflegemitteln, Hygiene-Krepp aus Altpapier, lärmarme Motorrasenmäher, lärmarme Staubsauger, lärm- und russemissionsarme Omnibusse und LKW, emissionsarme Ölzerstäubungsbrenner, asbestfreie Bodenbeläge, asbestfreie Bremsbeläge, schadstoffarme Lacke, salzfreies, abstumpfendes Streugut, Zink-Luft-Batterien, Recyclingpapier und recyclinggerechte Druckerzeugnisse. Seit die öffentlichen Beschaffungsstellen, aber auch in zunehmendem Masse die privaten Konsumenten, grossen Wert auf Produkte mit dem Umweltzeichen legen, steigt die "Nachfrage" der Hersteller nach diesem Zeichen stark an. Die Hersteller umweltfreundlicher Produkte werben immer stärker mit dem Umweltzeichen.   Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

dienen der Markierung (Marke) von solchen Produkten und Dienstleistungen, die insgesamt bzw. hinsichtlich einzelner Merkmale umweltverträglicher sind als andere Angebote innerhalb einer Pro­duktgruppe. Während Umweltzeichen von Unternehmen als Mittel der nachhaltigkeitsorientierten Pro­filierung eingesetzt werden können (Ökologie-Marketing), dienen sie dem Handel und den Konsu­menten als praktische Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Von den gesetzlich vorgeschriebenen Warenkennzeichnungen (z.B. Symbole nach der Gefahrstoffver­ordnung) und den (freiwilligen) Güte- bzw. Umweltzeichen, die nach bestimmten Vergabekriterien von unabhängigen Prüfinstituten vergeben werden (z.B. der   „Blaue Engel”), sind firmen- und verbands­eigene Umweltzeichen (z.B. Öko-Tex Standard 100) zu unterscheiden. Geprüfte Umweltzeichen sind z.B. der   Blaue Engel (das deutsche Umweltzeichen) und die zwölf­blättrige Euro-Margerite (das europäische Umweltzeichen). Siehe auch Ökologie-Marketing (mit Literaturangaben).

eine von der „Jury Umweltzeichen“ in Zu­sammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und dem deutschen Institut für Gütesiche­rung und Kennzeichnung (RAL) vergebene Warenkennzeichnung für Produkte, die im Vergleich zu anderen Substituten auf dem Markt die Umwelt signifikant weniger bela­sten. Als Symbol für das Umweltzeichen wurde der “Blaue Engel“, das Umweltem­blem der Vereinten Nationen gewählt. Diese freiwillige Kennzeichnung soll als Orien­tierungshilfe für Hersteller, Handel und Verbraucher dienen und dadurch die Ent­wicklung und Markteinführung umwelt­freundlicherer Produkte fördern. Interessierte Hersteller können die Verwen­dung des Umweltzeichens beantragen, wenn sie nachweisen und erklären, dass sie die Ver­gaberichtlinien einhalten. Diese Richtlinien werden nach Vorschlägen, die jeder an das Umweltbundesamt richten kann, nach einem Expertenanhörungsverfahren von der „Jury Umweltzeichen“ festgelegt. Die Mitglieder dieser Jury setzen sich überwiegend aus Per­sönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu­sammen und werden für die Dauer von drei Jahren durch den Bundesminister für Um­welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit berufen. Seit der Einführung des „Blauen Engel“ im Jahre 1979 stieg die Zahl der Umweltzeichen-Produkte von 48 auf2760 Produkte aus 55 Produktgruppen im Jahre 1989. So kön­nen bspw. Mehrwegflaschen, lärmarme Rasenmäher, schadstoffarme Lacke und FCKW-freie Spraydosen mit dem Umwelt­zeichen gekennzeichnet werden. In den letzten Jahre ist am Umweltzeichen häufig Kritik geübt worden. So wird eine ge­samtökologische Orientierung vermißt, da teilweise nur ein Umweltaspekt aufgegriffen wird (FCKW-frei, lärmarm). Auch wird be­mängelt, dass nur relativ umweltfreundliche Produktalternativen in umweltschädigenden Produktgruppen, nicht aber Produkte aus umweltfreundlichen Produktgruppen wie Fahrräder mit dem Umweltzeichen ausge­zeichnet werden. Als Reaktion auf die in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik wurde Mitte 1988 die Aufschrift „Umweltfreundlich, weil .. durch „Umweltzeichen, weil . . .“ er­setzt. Die große Akzeptanz des „Blauen En­gels“ bei den Verbrauchern hat viele Herstel­ler auf den Plan gerufen, eigene, oft bewusst ähnlich gestalteteUmwel tzeichenzuentwickeln. Auf die Gefahr möglicher Verwechs­lungen bzw. Täuschungen der Konsumenten durch solche privaten Umweltsymbole rea­gieren Konkurrenten und Verbraucherver­bände häufig mit rechtlichen Schritten.

Literatur: Umweltbundesamt, 20 Argumente ge- en das Umweltzeichen und was man davon zu alten hat, Berlin 1989.

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