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Vermögensverteilungstheorie

erklärt die personelle Vermögensverteilung. Als Hauptdeterminante der Verteilungsungleichheit gilt die Vererbung akkumulierten Vermögens. Der Beweis lässt sich indirekt führen, indem die empirischen Verteilungen mit einer hypothetischen Vermögensverteilung für eine Gesellschaft verglichen werden, in der die privaten Wirtschaftseinheiten identische Sparpläne aufstellen, aber weder Vermögen erben noch vererben (Lebenszyklus-Hypothese des Sparens). Dann bestehen zwischen. den Personen eines Jahrganges keine Vermögensunterschiede, wohl aber zwischen den verschiedenen Lebensaltersklassen. Die Vermögenskonzentration fällt dabei wesentlich geringer aus, als in der Wirklichkeit beobachtet wird. Dieses Ergebnis ändert sich nicht entscheidend, wenn die Wirtschaftseinheiten unterschiedliche Fähigkeiten zum Einkommenserwerb besitzen und auch die erzielten Kapitalerträge auf die gebildeten Vermögen zwischen den Personen streuen. Aus diesem theoretischen Bild wird deshalb hergeleitet, dass die Vermögensvererbung eine dominante Bedeutung für die Ungleichheit der Vermögensverteilung haben muss.          Literatur: Folkers, C., Vermögen I: Struktur und Verteilung, in: HdWW, Bd. 8, Stuttgart u. a. 1980, S. 265 ff.

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