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Vertrag von Amsterdam

Im Vertrag von Amsterdam, der im Oktober 1997 vom Europäischen Rat in Amsterdam beschlossen wurde und zum 1.5.1999 in Kraft trat, wurde der EG-Vertrag um ein Kapitel zur Beschäftigungspolitik ergänzt und die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt. Auch wurde der gesamte Vertragstext des EG-Vertrages neu strukturiert.

- Amsterdamer Vertrag - v. 02.10.1997, in Kraft getreten am 01.05.1999. Er stellt einen weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Europäischen Union dar. Mit ihm sind Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union, des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und einiger mit diesen Verträgen zusammenhängenden Rechtsakte geändert worden. Er ist nicht an die Stelle der übrigen Verträge getreten, sondern ergänzt sie. Der Amsterdamer Vertrag weitet die Kompetenzen der Union auf dem Gebiete der Beschäftigungs- und Sozialpolitik aus und verankert den Verbraucherschutz stärker im Gemeinschaftsrecht. Er verstärkt auch die Individualrechte der Bürger in der Union; diese wird als ein „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" definiert.

(AV) vom 2.10.1997 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Der in Amsterdam unterzeichnete Mantelvertrag stellt in Fortführung der durch die Einheitliche Europäische Akte (1986) eingeleiteten und vom Vertrag von Maastricht (19921 beschleunigten Vertraesentwick- lung »eine neue Stufe der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden.« (Art 1 EUV). Als Ergebnis der am 29.3.1996 in Turin eröffneten Regierungskonferenz zur Reform der europäischen Verträge erreichte er Fortschritte a) in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); b) in den Bereichen Justiz und Inneres (z.B. Kriminalitätsbekämpfung, Einwanderungsrecht); c) bei den Entscheidungsprozeduren (z.B. Mehrheitsentscheidungen); d) hinsichtlich eines „Europa der Bürger" (z.B. Grundrechtsschutz, soziale Komponente der EU). Der AV bezweckte darüber hinaus die Zusammenführung der verschiedenen europäischen Verträge (EUV, EGV, EGKSV, EAGV), deren Neukodifizierung und neue Numerierung (Beispiel: EUV vom 7.2.1992 i.d.F. vom 2.10.1997). Zusammen mit der Vorlage des AV beim Europäischen Rat wurde am 16.6.1997 auch der - Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet und auf diese Weise der Weg zur
3. Stufe der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geebnet. F.G.

Im Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneter Vertrag, der die beiden früheren großen Vertragsreformen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) (1986) zur Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes und den Maastrichter Vertrag (1992) ergänzt. Er fügt vor allem die Komponenten der sozialen Verpflichtung und der Bürgernähe in das europäische Vertragswerk ein.

Vertrag von Amsterdam.

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