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Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Gegenstand des ersten Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18.5. 1990, der am 1. 7. 1990 in Kraft trat. Zur Errichtung einer Währungsunion vereinbarten die Vertragsparteien, ein einheitliches Währungsgebiet zu schaffen, in dem die D-Mark alleiniges Zahlungsmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel ist. Alle Ostmark-Bestände wurden am 1./2. Juli 1990 in D-Mark umgetauscht: die Guthaben von Privatpersonen — nach Altersgruppen gestaffelt bis zu je 6000 M — und die laufenden Einkommenströme (Löhne, Gehälter, Renten, Mieten u. a.) zum Kurs von 1: 1, die meisten übrigen Geldbestände sowie alle bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zum Kurs von 1 : 2. Der Deutschen Bundesbank wurden die Währungshoheit (Notenemission) und die geldpolitische Verantwortung für das gesamte Währungsgebiet übertragen. Als Voraussetzung für eine wirksame monetäre Steigerung der Bundesbank musste in der DDR ein marktwirtschaftliches Banken- und Kreditsystem errichtet werden, was mit Hilfe der Bundesbank, westdeutscher Geschäftsbanken und Sparkassen in wenigen Wochen gelang. Die rasch herbeigeführte Währungsumstellung war eine entscheidende Voraussetzung für die zugleich vereinbarte Wirtschaftsunion auf der Grundalge der —Sozialen Marktwirtschaft als gemeinsamer Wirtschaftsordnung. Sie sollte nach folgenden Prinzipien gestaltet werden: Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sollte in der DDR. die Entfaltung der Marktkräfte und der Privatinitiative ermöglicht werden. Die Treuhandanstalt wurde zum 1. 7. 1990 beauftragt, die bisherigen Staatsbetriebe zu entflechten und zu privatisieren, überlebensfähige Betriebe zu sanieren und nicht sanierbare Betriebe stillzulegen. Durch die Schaffung von leistungsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen sollte eine möglichst rasche strukturelle Anpassung an die neuen Marktbedingungen erreicht werden. Zur Erleichterung des notwendigen Strukturwandels wurde ein ganzes Bündel von staatlichen Hilfsmassnahmen wie Steuervergünstigungen, Investitionszulagen, Zinsverbilligungen für Existenzgründer, ERP-Kredite u. a. vorgesehen. Darüber hinaus verpflichtete sich die DDR, den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, ihre Agrar- und Ernährungswirtschaft dem EG-Marktordnungssystem anzupassen und ihre aussenwirtschaftlichen Beziehungen an den Grundsätzen eines freien Welthandels zu orientieren. Mit der Währungs- und Wirtschaftsunion trat zugleich eine Sozialunion zwischen beiden deutschen Staaten in Kraft. Mit ihr wurden die Grundsätze der bundesdeutschen Arbeitsrechtsordnung auch für die DDR massgebend, so vor allem Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, —Betriebsverfassung, —Mitbestimmung und ein unabhängiges Rechtsschutzsystem im Arbeitsrecht. Ebenso sollte ein umfassendes System sozialer Sicherung eingeführt werden, das auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruht und den gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik entspricht. Für die in der Übergangszeit notwendigen Aufwendungen für Arbeitsmarktmassnahmen und die Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung übernahm die Bundesrepublik eine Anschubfinanzierung, mit der die erforderliche Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft erleichtert werden sollte. Der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion war die ordnungspolitische Grundlage für die Transformation der Zentralplanwirtschaft der DDR in eine Soziale Marktwirtschaft und zugleich für die Herstellung der politischen Einheit Deutschlands, die bereits nach kurzer Zeit mit dem Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 vollzogen wurde.           

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