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Wehrverwaltung

im weiteren Sinne jede Verwaltungstätigkeit im Interesse der Landesverteidigung, ohne Rücksicht darauf, ob ihr Träger dem Verteidigungsressort angehört oder nicht (z. B. Erfassung der Wehrpflichtigen durch die Gemeinden). Wehrverwaltung im engeren Sinne ist die im Verteidigungsbereich ausgeübte Verwaltungstätigkeit. Sie wird teilweise unmittelbar durch Angehörige der Streitkräfte ausgeübt und weitgehend nicht mehr als eigentliche Verwaltungstätigkeit empfunden (z. B. militärische Logistik, Personalverwaltung der Soldaten), teilweise durch gesonderte Verwaltungseinrichtungen ausgeübt. In den meisten. Armeen obliegt die Wehrverwaltung im engeren Sinne Soldaten, die meist entweder eigene Laufbahnen bilden oder eine zusätzliche Verwaltungsausbildung erhalten haben. In der Bundesrepublik Deutschland sind gemäss Art. 87b GG die Aufgaben der Deckung des Personalbedarfs (Wehrersatzwesen) und des Sachbedarfs der Streitkräfte einer bundeseigenen zivilen Bundeswehrverwaltung übertragen. Damit sollten die Streitkräfte von allen Aufgaben entlastet werden, die nicht unmittelbar dem militärischen Verteidigungsauftrag dienen (militärische Leistungen). Die Bundeswehrverwaltung steht gleichwertig neben den Streitkräften (Militärökonomik). Sie gliedert sich in: ·    die territoriale Bundeswehrverwaltung (Standortverwaltungen, Kreiswehrersatz- ämter etc.), der das Wehrersatzwesen, die Verwaltung der Liegenschaften, die Besoldung und Versorgung der Angehörigen des Verteidigungsbereichs, die dezentrale Beschaffung etc. obliegen, ·    den Rüstungsbereich, der für die Entwicklung und zentrale Beschaffung insb. von Waffen und Gerät zuständig ist, ·    die Truppenverwaltung, die, in die Einheiten und Verbände der Streitkräfte integriert, solche Verwaltungstätigkeiten ausübt, die zweckmässig in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit ihnen erledigt werden. Daneben werden einzelne Verwaltungstätigkeiten traditionell durch die Streitkräfte selbst wahrgenommen.          Literatur: Reinfried, H./Steinebach, N., Die Bundeswehrverwaltung, 4. Aufl., Heidelberg, Hamburg 1983.

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