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Werner-Bericht

nach dem luxemburgischen Premierminister Pierre Werner benannter Bericht einer Sachverständigenkommission an den Rat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die stufenweise Errichtung einer —Wirtschafts- und Währungsunion in der EG. Nachdem die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten am 1./2. 12. 1969 auf der Gipfelkonferenz in Den Haag beschlossen hatten, die EG stufenweise zu einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) weiterzuentwickeln, setzte der Rat am 6. 3. 1970 eine Kommission unter Leitung des luxemburgischen Premierministers Werner ein, um einen Stufenplan für die Errichtung einer WWU in der EG auszuarbeiten. Der sog. Werner-Ausschuss legte im Mai 1970 einen vorläufigen und am 8. 10. 1970 seinen endgültigen Bericht vor. Der Werner-Bericht enthält sowohl ein konkretes Konzept für die geplante WWU in der EG als auch einen Stufenplan zu deren schrittweiser Verwirklichung. Nach dem Bericht soll die EG nach Verwirklichung der WWU einen Wirtschaftsraum bilden, in dem sich der Personen-, Güter-, Dienstleistungsund Kapitalverkehr frei und ohne Wettbewerbsverzerrungen vollziehen, sowie einen eigenständigen Währungsraum, der durch die volle und irreversible Konvertierbarkeit der EG-Währungen, die Beseitigung der Bandbreiten der Wechselkurse und die unwiderrufliche Festsetzung der Währungsparitäten gekennzeichnet ist und ein gemeinschaftliches Zentralbanksystem besitzt. Die Einführung einer einzigen Gemeinschaftswährung hielt der Bericht für wünschenswert, aber nicht für unbedingt erforderlich. Der Stufenplan sah die Errichtung der WWU in drei Stufen bis 1980 vor, wobei in der 1. Stufe (1. 1. 1971-31. 12. 1973) eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik sowie eine Verengung der Bandbreiten der Wechselkurse zwischen den EG-Währungen vorgesehen war. In der 2. Stufe sollten die Bandbreiten weiter verengt, aie Kooramierung aer wirtschatts- und Wah rungspolitik noch mehr verstärkt und ein --Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) als Vorläufer des gemeinschaftlichen Zentralbanksystems der Endstufe geschaffen werden. Am 9. 2. 1971 beschloss der Rat die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Werner-Konzept. In der Folgezeit wurde eine Reihe von Einzelmassnahmen beschlossen wie ·    eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik am 9. 2. 1971, ·    die Schaffung eines mittelfristigen finanziellen Beistands am 9. 2. 1971, ·    die Bandbreitenverengung der Wechselkurse am 21. 3. 1972, die zur Bildung der Europäischen Währungsschlange führte, ·    die Gründung des EFWZ am 3.4. 1973. Trotz dieser Massnahmen scheiterte die Errichtung einer WWU in der EG, weil die EG-Mitgliedstaaten bislang nicht zur Aufgabe ihrer nationalen Souveränitätsrechte im Bereich Geld und Währung und Übertragung dieser Hoheitsrechte auf eine Europäische Zentralbank bereit waren. Auch die am 5. 12. 1978 beschlossene Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) hat bisher zu keinem wesentlichen Fortschritt bei der Verwirklichung der WWU geführt. Dennoch bildet das im Werner-Bericht entworfene Konzept für eine europäische WWU auch heute noch das Ziel der wirtschaftlichen Integration der EG.          Literatur: "Werner-Bericht", Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (endgültiger Text), Sonderbeilage zum Bulletin der Europäischen Gemeinschaften 11-1970. Willgerodt, H./Domsch, A./Hasse, R./ Merx, V., Wege und Irrwege zur europäischen Währungsunion, Freiburg i.Br. 1972. Harbrecht, W, Europa auf dem Wege zur Wirtschafts- und Währungsunion, Theoretische und politische Probleme der Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft, Bern, Stuttgart 1981.

nach Pierre WERNER benannter Bericht an Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft. Der Bericht ging auf eine Entschließung der Haager Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG vom 2.12.1969 zurück, dem am 6.3.1970 ein Beschluss des Rates zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter WERNERs Vorsitz folgte. Die Gruppe setzte sich aus den Präsidenten der Ausschüsse für Zentralbanken, Konjunkturpolitik, mittelfristige Wirtschaftspolitik, Haushaltspolitik sowie einem Vertreter der Kommission zusammen. Der revidierte (endgültige) Plan wurde am 8.10.1970 vorgelegt und (mit geringen Änderungen) am 22.3.1971 vom Rat in Kraft gesetzt. Der Bericht schlägt vor, die Wirtschaftsund Währungsunion in drei Phasen bis Ende 1980 zu verwirklichen.
1. Stufe (1.1.1971 bis 31.12.1973): Gemeinsame Festsetzung der grundlegenden wirtschafts- und währungspolitischen Ziele und verstärkte Koordinierung der -9 Wirtschaftspolitik durch Konsultationen auf Ministerratsebene. Die Harmonisierung der Haushaltspolitik sowie der internen Geld- und Kreditpolitik soll durch quantitative Orientierungsdaten erfolgen, die der - Steuerpolitik durch Angleichung der Steuersätze, insbes. bei den Steuern, die einen Einfluss auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr haben (- Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, - Körperschaftsteuern). Weiterhin sollen die Kapitalmärkte geöffnet (v.a. durch Abbau der Devisenbeschränkungen) und die Kapitalmarktpolitik koordiniert werden. Das Hauptgewicht soll jedoch auf der währungspolitischen Konzertierung liegen. Als institutionelle Schritte wurden eine Verringerung der Bandbreiten der Wechselkurse zwischen EG-Währungen vorgesehen sowie die Errichtung eines - Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit vorgeschlagen.
2. und
3. Stufe: Fortführung der Harmonisierungsmaßnahmen bei zunehmender Übertragung von nationalen Befugnissen auf Gemeinschaftsinstanzen. Endstadium: -p Wirtschafts- und Währungsunion. Schon der Übergang in die
2. Stufe konnte in Wirklichkeit nicht mehr termingerecht vollzogen werden. Infolgedessen wurde die in der Ratsentschließung vom 22.3.1971 für diesen Fall vorgesehene Vorbehaltsklausel (Begrenzung der Übereinkunft über Bandbreitenverengung und währungspolitische Zusammenarbeit auf 5 Jahre) wirksam, allerdings mit geringen praktischen Konsequenzen. Kernpunkte des WERNER-Berichts wurden bei der Konstruktion des Europäischen Währungssystems (1979) berücksichtigt. Die Grundgedanken des WERNER-Berichts fanden Eingang in den DELORS-Bericht als Entwurf für die - Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

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