| umfassen Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Ausgaben für die wissenschaftliche Lehre und Ausbildung an Hochschulen und Hochschulkliniken sowie Ausgaben für bestimmte Service-Einrichtungen auf gesamtstaatlicher Ebene. Die Herkunfts- und Verwendungsseite werden im Wissenschaftsbudget zusammengefasst.        Literatur: Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesbericht Forschung, Bonn 1988. 
 
 Vorhergehender Fachbegriff: wissenschaftlicher Pluralismus | Nächster Fachbegriff: Wissenschaftsprogramme der Betriebswirtschaftslehre 
 Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
 
 
 |