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Wohnungsbaupolitik

Teil der staatlichen Wohnungspolitik, der die Beeinflussung des Neubaues von Wohnungen unter vorwiegend sozial- und konjunkturpolitischen Gesichtspunkten zum Inhalt hat. Während der konjunkturpolitischen Komponente durch entsprechende Variation und gezieltes Timing der Instrumente und Massnahmen Rechnung getragen wird, ist die sozialpolitische Ausrichtung der Wohnungsbaupolitik in den Wohnungsbaugesetzen niedergelegt. Danach haben Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände den Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des Baues von Wohnungen, die nach Grösse, Ausstattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind (sozialer Wohnungsbau), als vordringliche Aufgabe zu fördern (§ 1 Abs. 1 II. Wohnungsbaugesetz — WoBauG). Ziel der Wohnungsbaupolitik sind die Beseitigung des Wohnungsmangels, die Schaffung von Wohneigentum für weite Kreise der Bevölkerung und die Sicherstellung einer quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsversorgung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 II. WoBauG).                                         Wohnungsbaupolitik Zur Erreichung der genannten Ziele bedient sich die Wohnungsbaupolitik eines umfangreichen Instrumentariums (vgl. Übersicht). Schwerpunkt der angebotsorientierten Wohnungsbaupolitik ist dabei die Objektförderung im sozialen Wohnungsbau zur Schaffung von Wohnraum für Problemgruppen der Wohnungspolitik (kinderreiche Familien, ältere Menschen, Behinderte, Studenten, Ausländer usw.). Die nachfrageorientierte Wohnungsbaupolitik vollzieht sich sowohl durch staatliche Ausgaben (Wohngeld und Wohnungsbauprämien) als auch durch Einnahmeverzichte. Diese steuerliche Wohnungsbauförderung kann in der Bundesrepublik als nachhaltigste Massnahme der Wohnungsbaupolitik gelten, da sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Bau- und Nutzungsphase Vergünstigungen, insb. in Form degressiver Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer, gewährt . Mit der Wiederherstellung der Deutschen. Einheit ist die Wohnungsbaupolitik angesichts des desolaten Wohnungsbestandes im Beitrittsgebiet wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Durch gezielten Einsatz öffentlicher Mittel sowie spezifische Ausformung der wohnungsbaupolitischen Instrumente (z. B. durch das Fördergebietsgesetz) soll zur Förderung des Wohnungswesens in den neuen Bundesländern beigetragen werden.      Literatur: Meyer, B./Richter, H., Die steuerliche Wohnungsbauförderung: eigengenutzte Wohnungen — Mietwohnungen — Wohnungen mit Sozialbindung, Bielefeld 1991.

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