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Zeitarbeit

Leiharbeit

Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der Personalwirtschaft. Die seit 1967 gesetzlich zugelassenen Unternehmen für Zeitarbeit haben die Funktion von Beschäftigungsgesellschaften und bieten heute in der Bundesrepublik etwa 140 000 überbetriebliche Arbeitsplätze an. Im Jahresverlauf dürften auf diesen ungefähr 350 000 Arbeitnehmer kürzer, länger oder auf Dauer beschäftigt sein. Europaweit standen 1991 deutlich über eine Million überbetriebliche Arbeitsplätze bei Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung. Zeitarbeitsunternehmen arbeiten unter den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gelten alle Arbeits- und Sozialgesetze. Darüber hinaus schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit für die Tätigkeit dieser Firmen vor. Hierdurch sowie durch ständige Überprüfungen der Landesarbeitsämter sollen unseriöse Geschäftemacher vom Markt ferngehalten werden. Entsprechend der Gesetzeslage sind Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit oder Nichteinsatzmöglichkeiten ebenso wie bezahlte Urlaubsansprüche selbstverständlich. Überdies hat der Arbeitgeberverband BZA (Bundesverband Zeitarbeit) Regelungen für Lohn- und Gehaltstarife, wie auch für Sozialleistungen für überbetrieblich Beschäftigte festgelegt. Gleiches ist Zielsetzung der Schutzgemeinschaft Zeitarbeit, einer Vereinigung von Zeitarbeitsfirmen. (1)     Funktion im Arbeitsmarkt: Zeitarbeit schafft überbetriebliche Dauerarbeitsplätze, indem sie die Nachfrage nach vorübergehenden Arbeitsleistungen, die z. B. durch Vakanz aufgrund von Urlaub, Krankheit, Mutterschaft oder Weiterbildungsmassnahmen entstehen, zusammenfasst. Mehrarbeit muss auf diese Weise nicht durch Überstunden der Stammbelegschaft geleistet werden. Betriebseigene Personalreserven können auf ein betriebswirtschaftlich vernünftiges Mass reduziert und Freisetzungen können durch Zeitarbeit wenigstens zum Teil abgefangen werden. Etwa die Hälfte der Bewerber kommt aus der Arbeitslosigkeit. (2)     Funktion für die Personalwirtschaft: Hier wirkt Zeitarbeit als externe Personalreserve, die nur dann kostenwirksam wird, wenn sie im Betrieb eingesetzt ist. So können Leistungsund Auftragsvolumen miteinander in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig erleichtert Zeitarbeit die Realisierung des sozialen Netzes, ohne dass Arbeitsplätze vakant bleiben und der Arbeitsprozess gestört wird. Überdies ermöglicht sie Sonderschichten, Gruppeneinsätze oder auch die Ausweitung der Betriebszeit durch Einfügen von Zeitarbeitnehmern in ein rollierendes Schichtsystem. (3)     Gesellschaftliche Funktion: Zeitarbeitnehmer sind aufgrund ihrer Beweglichkeit und der ständigen Nachfrage nach zeitlich befristeten Arbeitsleistungen weniger als andere Arbeitnehmer in Gefahr, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Längerfristig Arbeitslose finden, wenn auch oft nur zeitweilig, Beschäftigung; Zeitarbeit schwer Vermittelbare haben eine Chance der Eingliederung in den Arbeitsprozess. Es spricht auch vieles dafür, dass die Zeitarbeit mit ihren überbetrieblichen Dauerarbeitsplätzen organisierte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung eher vermindert. Durch die Zeitarbeit hat sich das Grundrecht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, um die Beschäftigungsform sowie die Wahl der Lage und Dauer der Arbeitszeit erweitert.               

siehe  Arbeitnehmerüberlassung.

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