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äquivalente Einkommensvariation


1. Jede Zahlung, die zur gleichen Änderung des Nutzenniveaus eines Individuums geführt hätte wie eine vorgegebene Änderung der Rahmenbedingungen seiner Entscheidungen.
2. Bei Preisänderungen: Geldbetrag, dessen Zahlung bzw. Entzug bei unveränderten Güterpreisen die gleiche Wirkung auf das Nutzenniveau eines Haushalts hätte wie vorgegebene Änderungen der Preise eines oder mehrerer Güter. Mit der äquivalenten Einkommensvariation werden Nutzenänderungen in Geld bewertet. Einen Betrag in Höhe der äquivalenten Einkommensvariation hat man einem Individuum mindestens zu zahlen, will man es zu einem Verzicht auf eine vorteilhafte Änderung bewegen, bzw. wird es maximal zu zahlen bereit sein, um eine Verschlechterung seiner Position zu verhindern. Die Konzepte der äquivalenten und - kompensierenden Einkommensvariation sind in der Wohlfahrtsökonomie, insbes. in der Kosten-Nutzen-Analyse von Bedeutung bei der Bewertung von Projekten, die zu Preis- und/ oder zu direkten Nutzenänderungen bei den Individuen führen. Literatur: Linde, R. (1992). Varian, H.R. (1994)

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