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Kosten-Nutzen-Analyse (KNA)

Verfahren zur monetären Bewertung öffentlicher (Infrastruktur-) Maßnahmen auf der Grundlage der Wohlfahrtstheorie mit dem Ziel, ökonomisch rationale Entscheidungen treffen zu können. Bei der KNA werden die zukünftigen, auf die Gegenwart diskontierten (Diskontierung) Erträge (b Nutzen) und Kosten eines Projektes errechnet und, sofern Alternativen bestehen, mit deren Werten verglichen. Probleme ergeben die Zurechnung von Kosten und Nutzen zu den einzelnen Projekten, die Berücksichtigung nicht direkt messbarer oder monetär nicht bewertbarer Kosten-und Nutzengrößen sowie die Wahl des (sozialen) Diskontfaktors.

Siehe auch: Englisch: cost-benefit-analysis (CBA); ein Verfahren der NutzenKosten-Untersuchungen, bei dem versucht wird, alle auch die originär nicht monetären Größen Kosten und Nutzen in Geld zu bewerten und so vergleichbar zu machen.

Problembereiche:

1. Welche Kosten und Nutzen sind in die Rechnung einzubeziehen? Bei öffentlichen Investitionen sind hier auch die sozialen Nutzen aller Betroffenen zu berücksichtigen.

2. Wie sind die (nicht-monetären) Kosten und Nutzen zu bewerten? An sich subjektive Größen (wahrgenommene Vor- und Nachteile) müssen objektiviert werden; bei Schäden z.B. durch Ansatz von Vermeidungs- oder Beseitigungskosten.

3. Wie sollen die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden Kosten und Nutzen vergleichbar gemacht werden? Mögliche Lösungen sind die Abzinsung mit Kapitalmarktzinssätzen oder sogenannten »sozialen Präferenzraten«, deren Bestimmung aber eigentlich demokratische Abstimmung voraussetzt. Wegen der Bewertungsprobleme und des dabei gegebenen Manipulationsspielraums wird häufig auf die Nutzwertanalyse ausgewichen, (siehe auch Gemeinkostenwertanalyse)

(engl. cost benefit analysis) Die Kosten Nutzen nalyse ist ein Instrument zur Beurteilung von Investitionen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Wirkungen. Im Unterschied zu betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnungen Investitionsrechnung, statische, Investitionsrechnung, dynamische) werden bei Anwendung einer Kosten Nutzen nalyse externe Effekte (der durch ein Investitionsobjekt entstehende Nutzen oder Schaden von begünstigten oder belasteten Personen bzw. Institutionen außerhalb des Unternehmens) einbezogen. Ein Anwendungsgebiet der Kosten Nutzen nalyse kann die Beurteilung von Investitionen, die unmittelbare Auswirkungen auf Dritte haben, z. B. Investitionen im Umweltschutz oder im Arbeits und Gesundheitsschutz, sein. Bei Anwendung einer Kosten Nutzen nalyse werden alle erfassten Wirkungen einer Investition in Geldgrößen (monetär) ausgedrückt. Eine Investition ist dann vorteilhaft, wenn die Summe der bewerteten positiven Wirkungen die Summe der bewerteten negativen Wirkungen übersteigt. Die externen Effekte sind nach Möglichkeit zu bewerten; die Wirkungen, die sich nicht monetär bewerten lassen, werden als so genannte intangible Effekte (Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeit, die sich einer ökonomischen Bewertung entziehen) aufgelistet. Eine Kosten Nutzen nalyse kann als 4 Kapitalwertmethode oder auch als Interne Zinssatzmethode durchgeführt werden. Bei Nutzung der Kapitalwertmethode wird (unter der Voraussetzung, dass die Kalkulationszinssätze für die gesamtwirtschaftliche und einzelwirtschaftliche Rechnung gleich hoch sind) die Vorteilhaftigkeit einer Investition anhand des gesamtwirtschaftlichen Kapitalwertes beurteilt, der sich aus dem internen Kapitalwert (Kapitalwert aus Unternehmenssicht) und dem externen Kapitalwert zusammensetzt. Dabei stellt der externe Kapitalwert die Summe aller auf einen Zeitpunkt abgezinsten bewerteten externen Effekte dar, die durch die Investition verursacht werden. Zur Bestimmung und Bewertung der externen Effekte können unter anderem der Zahlungsbereitschaftsansatz, tatsächlich entstehende Einkommenserhöhungen oder minderungen oder fiktive Einkommenserhöhungen bzw. minderungen zum Einsatz kommen. Auf der Grundlage des Zahlungsbereitschaftsansatzes kann die Bestimmung des externen Nutzens erfolgen, indem mögliche Begünstigte befragt werden, welchen Preis sie für eine entsprechende Leistung zahlen würden. Beispielsweise könnte die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage eines Unternehmens eine Voraussetzung zur Schaffung eines Naherholungszentrums in der Region sein. Dann wäre der Preis, den die Befragten für die Nutzung des Naherholungszentrums zahlen würden, zur Bewertung dieses externen Nutzens heranzuziehen. Externe Kosten würde man analog über die Minderung bzw. den Wegfall des bewerteten Nutzens berücksichtigen. Für den Fall, dass für externe Beteiligte tatsächlich Einkommenserhöhungen entstehen, können diese jeweils als Produkt aus den erwarteten Mengenänderungen und Preisänderungen ermittelt werden. Analog dazu werden tatsächliche Einkommensminderungen abgeschätzt. Fiktive Einkommenserhöhungen führen nicht unmittelbar zu zusätzlichen Einzahlungen, jedoch zu zusätzlichen Nutzeneinheiten (z. B. Zeitersparnis). Um den externen Nutzen zu bewerten, können diese mit einem fiktiven Stundensatz (z. B. mit dem durchschnittlichen Lohnkostensatz) multipliziert werden. Externe Kosten werden analog durch fiktive Einkommensminderungen (z. B. die Verminderung des Mietwertes eines Gebäudes) erfasst. Der Kapitalwertmethode liegt die in der Realität i. d. R. nicht erfüllte Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes zugrunde. Im Rahmen dieser Methode wird zur Diskontierung der Ein und Auszahlungen ein einheitlicher Kalkulationszinssatz verwendet. Da mit Hilfe der Kosten Nutzen nalyse die aus Unternehmenssicht und aus staatlicher Sicht optimale Investition bestimmt werden soll, wird vorgeschlagen, einen Zinssatz zu verwenden, der sich an der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen (Schuldverschreibungen) orientiert.

Ein Analyseverfahren, bei dem die notwendigen Kosten (der Produktion oder einer Kampagne) gegen die (erwarteten) Erträge (des Umsatzes oder aus der Kampagne) aufgewogen werden.

Siehe auch: Nutzen-Kosten-Analyse

In der Umweltwirtschaft:

Nutzen-Kosten-Analyse

(Cost-Benefit-Analyse) Versuch, die Prinzipien der Wirtschaftlichkeitsrechnung für private Investitionsprojekte auf den öffentlichen Bereich zu übertragen (Staatstätigkeit). Während im privaten Bereich nur der einzelwirtschaftliche Nettoertrag (Gewinn) ermittelt wird, geht es bei der Kosten-Nutzen-Analyse um die Erfassung volkswirtschaftlicher (sozialer) Kosten und Nutzen. Mit dieser Methode sollen diejenigen öffentlichen Projekte unter den möglichen Alternativen ausgewählt werden, durch deren Realisierung der volkswirtschaftliche Nettonutzen maximiert wird. Zu den Kernproblemen der Kosten-Nutzen- Analyse gehören die Erfassung und Bewertung (Quantifizierung) von Kosten und Nutzen, die Wahl der geeigneten sozialen Diskontrate und die Berücksichtigung von Verteilungswirkungen. (1)  Direkte Kosten und Nutzen (z.B. die Her- stellungs- und Betriebskosten einer neu zu bauenden S-Bahnstrecke sowie die Erträge aus dem Personenverkehr) lassen sich i.d.R. verhältnismässig leicht erfassen. Grössere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Quantifizierung der indirekten (externen) Kosten und des Nutzens. So können z.B. die indirekten Erträge des S-Bahnbaues aus der Entlastung des Strassennetzes und aus der Zeitersparnis für die beförderten Personen bzw. die indirekten Kosten der Lärmbelästigung, die sich in einer Senkung des Mietwerts der Wohnungen entlang einer neuen Trasse niederschlagen, nicht ohne weiteres erfasst und mit Marktpreisen bewertet werden. Meist müssen daher grobe Schätzungen vorgenommen werden. Die Quantifizierung intangibler Kosten und Nutzenkomponenten (z.B. die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine Eisenbahnlinie) ist häufig völlig unmöglich. Der Versuch ihrer Erfassung muss sich daher auf verbale Anmerkungen beschränken. (2)  Die Wahl einer Diskontierungsrate ist notwendig, weil die Kosten-Nutzen-Analyse auf Investitionsprojekte mit langer Lebensdauer angewandt wird und die damit verbundenen Aufwendungen und Erträge auf den Entscheidungszeitpunkt bezogen werden müssen. Der ausgewählte Zinssatz soll dabei insb. die soziale Zeitpräferenzrate angeben, d.h. einen Ausdruck für die gesellschaftliche Bewertung des heutigen Konsumverzichts durch öffentliche Investitionen darstellen. Häufig wird der Kalkulationszins für private Investitionen, der Zinssatz für langfristige Staatsanleihen oder ein Durchschnitt der Marktzinsen als Diskontrate herangezogen. Dagegen wird aber eingewandt, dass im privaten Kalkül die gesellschaftliche Bewertung öffentlicher Investitionen nicht hinreichend zum Ausdruck komme. Der Diskontsatz müsse daher politisch fixiert werden. (3)   Die Kosten-Nutzen-Analyse ist in erster Linie ein Instrument zur Messung der Effizienz öffentlicher Ausgabenprogramme, wobei der erzielbare volkswirtschaftliche Nettonutzen unabhängig von seiner Verteilung auf Bevölkerungsgruppen (Personen), Regionen und Wirtschaftssektoren betrachtet wird. Spezielle verteilungspolitische Aspekte können jedoch in der Analyse berücksichtigt werden, indem man entweder für bestimmte Gruppen oder Regionen unterschiedliche Gewichte oder Minimalanforderungen festlegt oder gar den Verteilungsaspekt zum dominanten Entscheidungskriterium erhebt. In all diesen Fällen müssen politische Entscheidungen getroffen und transparent gemacht werden. Die Kosten-Nutzen-Analyse kann auch in speziellen Ausprägungen vorgenommen werden. Wenn es nur darum geht, bei gegebener Zielsetzung die Projekt alter nativen zu ermitteln, die mit den geringsten Kosten verbunden sind, oder wenn eine Bewertung von Kosten und Nutzen in monetären Einheiten nicht möglich oder sinnvoll ist und die Projektbewertung daher in nichtmonetären Einheiten vorgenommen wird, spricht man auch von Kostenwirksamkeitsanalyse. Werden statt der Ermittlung des gesamten Nettonutzens alternativer Projekte mehrdimensionale und hier- archisierte Ziele vorgegeben, diese von den Entscheidungsträgern mit Hilfe subjektiver Bewertungskriterien (z.B. Punktzahlen) gewichtet und die jeweiligen Zielerreichungs- grade aufsummiert, so spricht man von einer Nutzwertanalyse. In der Bundesrepublik sind Kosten-Nutzen- Analysen als Planungs- und Entscheidungshilfen im öffentlichen Bereich haushaltsrechtlich vorgeschrieben. Sie sind jedoch auf "geeignete Massnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung" (§ 6 Haushaltsgrundsätzegesetz) beschränkt. Zwar werden Kosten-Nutzen-Ana- lysen als Mittel für die ressortspezifische Programmplanung (z.B. im Verteidigungs- und im Verkehrsbereich) eingesetzt, doch sind sie weder in die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans noch in die mittelfristige Finanzplanung integriert.  Literatur: Andel, N., Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Tübingen 1990, S. 82 ff.

Die Beurteilung von Investitionsprojekten aus volkswirtschaftlicher Sicht kann sich derselben Instrumente bedienen wie eine betriebswirtschaftliche Investitionsbeurteilung. Während aber eine betriebswirtschaftliche Analyse auf jene Ein und Auszahlungen abstellt, die einer Unternehmung aus einem Investitionsprojekt erwachsen, baut eine volkswirtschaftliche Investitionsrechnung auf dem Nutzen bzw. Schaden auf, den ein Investitionsprojekt für die Volkswirtschaft bewirkt. Gemäß dieser Umschreibung einer volkswirtschaftlichen Investitionsbeurteilung gibt es oder gäbe es auch Investitionsbeurteilungen vom kommunalen Standpunkt, vom Standpunkt eines Bundeslandes, vom europäischen, weltwirtschaftlichen Standpunkt usw. Im folgenden sei lediglich auf den volkswirtschaftlichen Standpunkt abgestellt. Volkswirtschaftliche Investitionsrechnungen werden meist als Kosten-Nutzen-Analysen bezeichnet. Sprachlich eindeutiger wäre der Ausdruck SchadenNutzenAnalysen, weil dann die Gefahr wegfiele, den Terminus »Kosten« in der Bezeichnung Kosten-Nutzen-Analyse betriebswirtschaftlich zu interpretieren. Betriebs und volkswirtschaftliche Investitionsrechnungen unterscheiden sich somit in den in die Berechnung einbezogenen positiven und negativen Effekten und eventuell im Zinssatz. Konkret können Kosten-Nutzen-Analysen von betriebswirtschaftlichen Investitionsbeurteilungen darin differieren, daß für Dritte Nutzen oder Schaden entsteht (z. B. Umweltverschmutzung), der vom Betrieb nicht abgegolten werden muß und der daher in eine volkswirtschaftliche, nicht aber betriebswirtschaftliche Investitionsbeurteilung eingeht; man spricht hier von externen Effekten (aus der Sicht der Unternehmung); der volkswirtschaftliche Nutzen (Schaden) anders zu bewerten ist als die betriebswirtschaftlichen Erträge (Kosten).



(cost-benefit analysis) befaßt sich mit der Bewertung öffentlicher Projekte bzw. Projektalternativen; sie wird gemeinhin als Entscheidungshilfe für öffentliche Investitionen verstanden. Theoretische Grundlagen findet man bei Jules DUPUIT (1844); wesentliche Impulse haben die praktische Anwendung und theoretische Forschung durch gesetzliche Vorschriften in den USA seit Anfang des 20. Jh. erfahren (zunächst im wasserwirtschaftlichen Bereich, heute praktisch in allen Sektoren öffentlicher Ausgaben). Eine einheitliche Technik hat sich bisher nicht herausgebildet. Als wesentliche Elemente erscheinen jedoch: a) Abgrenzung des Projektes bzw. der Projektaltemativen und der für relevant erachteten Projektwirkungen; b) Wirkungsanalyse der Projektwirkungen (womöglich einschl. Verteilungskonsequenzen); c) Bewertung der Projektwirkungen. Rangordnung von Projekten nach einem »Rang-Kriterium«. Da i.d.R. nicht alle Projektwirkungen von der Analyse eingefangen werden können, erfordert Element a) eine für die Gesamtbewertung von Projekten bedeutsame Entscheidung. Desgleichen muss über die Bewertungsmethoden entschieden werden. In ihrer Eigenschaft als Entscheidungshilfe sieht die Kosten-Nutzen-Analyse das Bewertungsproblem als Abglanz des Zielsystems des Entscheidungsträgers: Pro- blem der operationalen Zielformulierung und Messung von Zielerreichungsgraden (Kosten = Zieleinbußen). Die theoretische Kosten-Nutzen-Analyse stützt sich vornehmlich auf Referenzmodelle der –a Wohlfahrtsökonomik. Insbes. wird auf die Kompensationskriterien (Kompensationstheorie) Bezug genommen bzw. potentielle Verbesserung nach dem - PARETO-Kriterium angestrebt. Viele theoretische und praktische Beiträge implizieren bzw. vertreten ein kardinales Wohlfahrtskonzept (mit oder ohne Gewichtung der Verteilungswirkungen). Gemeinsam ist den überwiegenden Arbeiten der Rückgriff auf Marktpreise zur Bewertung von Nutzen und Kosten, u.U. mit Modifikationen für Marktunvollkommenheiten (Unterbeschäftigung, Monopoleffekte, Steuer- und Zollwirkungen etc.). Gleichzeitig wird versucht, außer-marktmäßige Kosten und Nutzen von Projekten zu identifizieren, zu bewerten oder zumindest als »intangibles« zu beschreiben. Dieses Gebiet stellt die eigentliche Domäne der Kosten-Nutzen-Analyse dar, weil sie nach ihrem überwiegenden Anspruch im Bereich funktionierender Märkte entbehrlich wäre. Typische Beispiele für ihre Bewertungsprobleme sind Zeitkosten im Verkehr, Nutzen der Ausbildung und Krankheitsvorsorge, Vermeidung und Beseitigung von Umweltschäden. In der Literatur ist eine Fülle von »plausiblen« (allerdings nicht unumstrittenen) speziellen Bewertungsverfahren entwickelt worden. Besonders kontrovers ist bis heute die Frage der zeitlichen Bewertung von Nutzen und Kosten. Als Diskontraten werden »soziale« und »private« Zeitpräferenzraten vorgeschlagen sowie die Produktivität privater Investitionen, gewichtete Durchschnittsraten usw. Die Diskussion hat gezeigt, dass – restriktive Konstellationen (Kenneth ARROW und Mordecai KURZ) ausgenommen – die Diskontierungsverfahren Konsistenzmängel aufweisen. Der logische Ausweg, Projektwirkungen in Konsumwirkungen aufzulösen und dann zeitlich zu bewerten (Otto ECKSTEIN, Martin FELDSTEIN), wurde nicht zuletzt wegen Operationalisierungsschwierigkeiten in der Praxis nicht populär. Viele Autoren halten heute die Lösung der Diskontierungsfrage für ein politisches Problem. Das gleiche gilt für die Gewichtung von Verteilungseffekten, obwohl es an Versuchen nicht fehlt, derartige Gewichte, u.a. aus dem Steuersystem, »abzuleiten«. Eine strikte Konvention über die Arbeitsteilung zwischen Ökonomen und Politikern bei der Projektbewertung ist nicht in Sicht, ein »politikfreier« Part des Analytikers allerdings auch nicht gut vorstellbar (auch nicht durch Abstinenz). Für die Kosten-Nutzen-Analyse wird jedenfalls beansprucht, dass sie politische Entscheidungsprozesse durchsichtiger mache. Für diese Konsequenz sind aber weniger die Gesamturteile von Projektanalysen bedeutsam, die unvermeidlich (zumindest z.T.) auf nicht aufzwingbaren bzw. untestbaren Modellannahmen beruhen und mit diesen in weiten Grenzen variieren können. »Bedeutsam« erscheinen eher die analytischen Details, die zum »Ergebnis« führen. Literatur: Walshe, G., Daffem, P. (1990). Schmid, A.A. (1989). Hanusch, H. (1994)

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