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Abwesenheitsvertreter

Der Stellvertreter eines Funktionsträgers im Unternehmen, der aus­schließlich bei Abwesenheit des Vertretenen an dessen Stelle tätig wird. Die Benennung von Ab­wesenheitsvertretern ist für jede Vorgesetzten--Position unerläßlich, weil viele Vorgesetztenauf­gaben unaufschiebbar sind und jederzeit wahr­genommen werden können müssen. Der Abwe­senheitsvertreter soll in der Lage sein, die Aufga­ben des Vertretenen bei dessen kürzerer oder längerer Abwesenheit zu jedem Zeitpunkt zu übernehmen. Dazu muss er entsprechend infor­miert und befähigt sein. In welchem Maße ihm auch die - Befugnisse des Vertretenen übertra­gen werden, bedarf der Klärung im Einzelfall. Jedenfalls sollte er Handlungen oder Entschei­dungen mit langfristiger Wirkung oder von grund­sätzlicher Art, die ohne Nachteil für das Unter­nehmen aufgeschoben werden können, nach Möglichkeit unterlassen. Andererseits muss er im­stande sein, bei Bedarf auch schwerwiegende unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen und die Führungsaufgabe gegenüber den Mitarbei­tern voll wahrzunehmen.
Die Abwesenheitsvertreter von Vorgesetzten sollten bevorzugt aus dem Kreis ihrer unmittelba­ren Mitarbeiter gewählt werden. Hier ist am ehe­sten das nötige Vertrauensverhältnis und die Möglichkeit gegeben, den Vertreter soweit an den wichtigsten laufenden Vorgängen zu beteili­gen, dass er auch bei unerwarteter Abwesenheit jederzeit einspringen kann.
Bei einem kooperativen Führungsstil sollten alle geeigneten Mitarbeiter durch Information und Mitsprache soviel Einblick in die Arbeit ihres Vor­gesetzten haben, dass sie Vertretungsaufgaben wahrnehmen können. Die Vertretungsbefugnis ist eine Anerkennung für hohe Qualifikation. Für Führungsnachwuchskräfte ist sie eine unent­behrliche Gelegenheit, ihr Führungskönnen zu entwickeln und zu erproben.

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