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Akzeptanztheorie der Autorität

Wenn - Or­ganisationen von der bewußten, freiwilligen Be­reitschaft der Mitglieder zur Kooperation abhängig sind, muss man als Indikator für das Vorliegen von - Autorität (Befehlsgewalt) die Entscheidung der Menschen ansehen, einem Befehl zu gehorchen oder nicht. Wenn ein Untergebener einen Befehl nicht befolgt, hat er ihm keine Autorität zugestanden. Autorität ist aus die­ser Sicht das Merkmal eines Befehls in einer for­mellen Organisation, kraft dessen ein Organisati­onsmitglied ihn akzeptiert, als Richtschnur für das, was es im Hinblick auf die Organisation tut oder unterläßt.
Diese Definition von Autorität ist unausweichlich, wenn man von dem Grundgedanken ausgeht, dass sich Organisationen durch freie Wahl (Ent­scheidung) ihrer “Mitglieder” konstituieren. Dann kann es außerhalb dieser Basis ja keine andere unabhängige Quelle von Autorität (wie etwa die Persönlichkeit des Vorgesetzten) mehr geben; es muss vielmehr um eine Quelle gehen, die bereits durch die jederzeit revidierbare (freiwillige) Aner­kennung der Organisationsmitglieder legitimiert ist.

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