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Auflage

In der Leserschaftsforschung die Zahl der Exemplare einer Druckschrift. Man unter­scheidet: (a) Druckauflage: Gesamtzahl der Exemplare, die von einem Druckwerk ge­druckt wurden abzüglich der makulierten Exemplare. In der Mediaplanung ist die Druckauflage eine für die Planung von Beilagen und Prospektwerbung wich­tige Plangröße,(b) Verkaufte Auflage: Aufla­ge, die gegen Entgelt an feste, zahlende Ein­zelbezieher und im zahlenden Sammelbezug (Abonnement) verbreitet wird,(c) Einzel- v erkaufsauflage: Exemplare, die über den Einzelhandel abgesetzt werden, z.B. in Buchhandlungen, Supermärkten oder am Kiosk (d) Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA): Summe aller verkauften und unent­geltlich vertriebenen Exemplare einer Zeit­schrift ohne Rest-, Archiv- und Belegexem­plare. Die Werbetreibenden müssen die tvA als Planwert und Grundlage des Tausen- der-Preises berücksichtigen.        

Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen können die zuständigen Behörden zusätzliche Bestimmungen - Auflagen - vorschreiben, wenn dies zur Wahrung übergeordneter Belange erforderlich ist. Die Nichtbeachtung einer erteilten Auflage macht den Verwaltungsakt nicht unwirksam; sie kann aber ordnungswidrigkeitsrechtlich oder strafrechtlich geahndet werden.

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