| Die Einzelpersonen oder Personengruppen, Wirtschaftsunternehmen oder Institutionen, die Bedarf an einem konkreten Gut oder einer konkreten Dienstleistung haben, also 1.  die privaten Haushaltungen (die Einzel- und Mehrpersonenhaushalte), zu denen in diesem Zusammenhang auch die Gruppenhaushalte wie Krankenhäuser Anstalten usw. gerechnet werden Dienstleistungsbetriebe der gewerblichen Wirtschaft und
 3.  die Behörden, Institutionen und Verwaltungen der öffentlichen Hand.
 
 -
 
 
 Vorhergehender Fachbegriff: Bedarfssteigerungseffekt | Nächster Fachbegriff: Bedarfsverbund 
 Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
 
 
 |