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Datenträgeraustausch

die mittelbare Kommunikation durch Wei­tergabe maschinell lesbarer Datenträger, z. B. in Form von Kassetten, Disketten oder Ma­gnetbändern. Diese Form der Kommunika­tion kann sowohl innerhalb eines Unterneh­mens bzw. einer Unternehmensgruppe als auch zwischen einem Unternehmen und ex­ternen Institutionen wie Banken, Lieferan­ten, Sozialversicherungsanstalten usw. erfol­gen. So können in einem filialisierenden Handelsunternehmenfilialseitigdie Artikel-, Kunden- und Verkäuferdaten auf Datenträ­ger erfaßt und gespeichert werden. Die in die Zentrale übermittelten (d.h. in konventio­nellem Sinne transportierten) Datenträger werden dort ohne zusätzlichen Erfassungs­aufwand direkt weiterverarbeitet. In umge­kehrter Richtung können Änderungen der Stammdaten, z. B. Preisänderungen oder Ar­tikelneuaufnahmen, zentralseitig durchge­führt, auf Datenträgern erfaßt und in die Filialen übermittelt werden. Die Stamm- datenpflege besteht filialseitig dann nur im maschinellen Einlesen des Datenträgers. Der Datenträgeraustausch ermöglicht somit den Aufbau eines arbeitsteiligen Warenwirt­schaftssystems. Der Datenträgeraustausch - als Kombina­tion von Elektronik (Erfassung und Speiche­rung) und Mechanik (Transport) - stellt eine Vorstufe eines elektronischen Datenver­bundsystems dar.          

(DTA)
Vereinfachte Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Statt Überweisungen, Lastschriften und Schecks werden zwischen den Kreditinstituten DTA-Dateien auf Magnetbändern, Disketten, Kassetten oder per Datenfernübertragung (DFÜ) beleglos ausgetauscht.

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