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Effektivverschuldung

Die Effektivverschuldung ist definiert als Differenz aus Verbindlichkeiten und kurzfristigem Umlauf­vermögen, soweit dieses innerhalb eines Jahres liquidierbar ist: Effektivverschuldung = Verbindlichkeiten — Kurzfristiges Umlaufvermögen Die Effektivverschuldung weist die um die liquiden bzw. schnell liquidierbaren Mittel bereinigten Ver­bindlichkeitenlast des Unternehmens aus und berücksichtigt somit den Sachverhalt, dass dem Fremd­kapital liquide Mittel bzw. geldnahe Vermögensgegenstände gegenüberstehen, die unmittelbar zu deren Rückführung eingesetzt werden können.

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