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Erwerbs- und Vermögenseinkommen

werden, soweit es sich um Transaktionen zwischen Inländern und der übrigen Welt handelt, in der Zahlungsbilanz auf einem eigenständigen Konto ausgewiesen. Die Ausgliederung aus der Dienstleistungsbilanz wurde mit dem Balance of Payments Manual 1993 des Internationalen Währungsfonds vollzogen. Die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen verbleibt aber weiterhin eine Teilbilanz der Leistungsbilanz. Die gesonderte Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben für Faktorleistungen trägt deren Inputcharakter und der Bedeutung der grenzüberschreitenden Faktor-einkommen Rechnung, und sie erleichtert die Bestimmung des Außenbeitrags nach dem Inlands- und Inländer-(Sozial-) Produktkonzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Man unterscheidet: a) Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das sind im wesentlichen Arbeitseinkommen von Pendlern, da die Einstufung als In-oder Ausländer nach dem jeweiligen ökonomischen Interessenschwerpunkt in räumlicher Hinsicht erfolgt; b) Kapitalerträge, darunter auch Gebühren für Patente und - Lizenzen. Zinsen werden für den Zeitraum der Fälligkeit (accrued interest-Prinzip) erfaßt, nicht im Zeitpunkt der Zahlung (wie sonst bei Dienstleistungen üblich).

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