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Genossenschaftsbank

oder Kreditgenossenschaft. Geld- oder Kreditinstitut in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e. G.). Die Mitglieder - die sog. Genossen - haben ein oder mehrere, auf feste Beträge lautende Geschäftsguthaben erworben, die dem Geschäftsergebnis entsprechend verzinst werden. In Deutschland sind G. die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Beide arbeiten seit 1972 im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) zusammen. http://www.vrnet.de

Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute, deren satzungsmäßiges Ziel in der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs besteht. Historisch betrachtet haben sie ihren Ursprung in Einkaufsgenossenschaften und Darlehnsvereinen. Die Raiffeisenbanken wurden von Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts für den landwirtschaftlichen Bereich, die Volksbanken durch Hermann Schulze-Delitzsch für den gewerblichen (mittelständischen) Bereich als Selbsthilfeorganisationen gegründet. Heute werden alle Arten von Bankgeschäften innerhalb des Genossenschaftlichen Verbunds (Deutsche Genossenschaftsbank, Deutsche Genossenschaftshypothekenbank, Bausparkasse Schwäbisch Hall, genossenschaftliche Zentralbanken auf regionaler Ebene sowie Volks- und Raiffeisenbanken auf lokaler Ebene) auch mit Nichtmitgliedern abgeschlossen. Eine Besonderheit ergibt sich im Hinblick auf das haftende Eigenkapital der Genossenschaftsbanken. Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken gehen, entsprechend den Satzungsvereinbarungen, bei der Zeichnung von Geschäftsanteilen eine über das Geschäftsguthaben hinausgehende Haftung ein. Dieser Haftsummenzuschlag erhöht in bestimmtem Umfang das Haftungspotential der Kreditinstitute.

Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Traditionell gibt es davon zwei Ausprägungen, die Volksbanken und die Raiffeisenban ken. Der entsprechende Bundesverband ist für beide Gruppen zuständig. Zu den Genossenschaftsbanken gehören auch einige Banken in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, da diese früher als Genossenschaften gegründet worden waren oder Tochtergesellschaften von Genossenschaften sind. Die Genossenschaftsbanken unterhalten die meisten Geschäftsstellen in Deutschland.

Die Genossenschaftsbanken sind wie die Geschäftsbanken in einer privatrechtlichen Form organisiert, und zwar in der Rechtsform der Genossenschaft. Die Anteile an den Banken liegen in den Händen ihrer Mitglieder, der Genossen. Aufgekommen ist das Prinzip der Genossenschaften um die Mitte des 19. Jahrhunderts, als Hermann Schulze-Delitzsch im kleingewerblich-städtischen, Friedrich Wilhelm Raiffeisen im ländlichen Rahmen Genossenschaften und später auch entsprechende Kreditgenossenschaften initiierten. So gründete der Jurist und Sozialreformer Schulze-Delitzsch 1850 im sächsischen Delitzsch, seiner Heimatstadt, den Eilenburger Vorschußverein. Seine Mitglieder sollten sich aus allen Schichten zusammensetzen und der Genossenschaft Kapital zur Verfügung stellen, um dann gemeinsam für Kredite zu haften. Ein ähnliches Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe verfocht auch Raiffeisen, der 1864 den Heddesdorfer Darlehenskassen-Verein ins Leben ruft. Wer von ihm ein Darlehen erhalten will, muß dem Verein beitreten, und alle Mitglieder haften unbeschränkt. Aus diesen Kreditgenossenschaften gingen dann die heute noch tätigen Volksbanken und Raiffeisenbanken hervor.

Die Genossenschaftsbanken sind nach der Zahl der angeschlossenen Kreditinstitute die größte Bankengruppe Deutschlands. Sie verfügen über das dichteste Bankstellennetz und haben derzeit mehr als 14,5 Millionen Mitglieder. Übrigens waren es die Volksbanken, die im Jahre 1964 den Sparbrief entwickelten und dieses Bankprodukt erstmals in der Bundesrepublik anboten.

Die genossenschaftlichen Kreditinstitute im städtischen Bereich sind vor allem die Volksbanken, im ländlichen Bereich vor allem die Raiffeisenbanken. Vielfach tragen die Institute auch beide Bezeichnungen in ihrem Namen: entweder als »Volksbank-Raiffeisenbank« oder auch als »Raiffeisenbank-Volksbank«. Die zentrale Bank der genossenschaftlichen Kreditinstitute ist die DG-Bank Deutsche Genossenschaftsbank, Frankfurt/Main. Die deutschen Genossenschaftsinstitute arbeiten seit längerem in einem Finanzverbund zusammen. Diesem Verbund gehören an:

DG-BANK

GZ-Bank

WGZ-Bank

Bausparkasse Schwäbisch Hall

DG HYP •DIFA

Münchener Hypothekenbank

R+V-Versicherung

Union Investment

VR-LEASING

Von ihrem Leistungsspektrum sind die Genossenschaftsbanken Universalbanken, sie bieten also die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an. Ihr Spitzen verband ist der seit 1972 der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Kreditgenossenschaften

siehe  Genossenschaftliche Bankengruppe.

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