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Handelsrechtsreform, österreichische


(1) Vom HGB zum UGB: Mit 1.1.2007 wird das österreichische Handelsgesetzbuch durch das österrei­chische Unternehmensgesetzbuch (öBGBl 1 Nr. 120/2005) ersetzt. Damit ist die lange diskutierte Re­form des österreichischen Handelsrechts abgeschlossen. Hauptmotiv der Bestrebungen war es, die un­ternehmerischen Regelungen an die Erfordernisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen.
(2) Die wichtigsten Änderungen: Neufassung des Grundtatbestands des öHGB: der antiquierte Begriff des Kaufmanns wird durch den zeitgemässeren und umfassenderen Begriff des   Unternehmers ersetzt; Liberalisierung der Firmenbuchvorschriften; Abschaffung der   Eingetragenen Erwerbsgesellschaf­ten, stattdessen Erweiterung des Gesellschaftszwecks von   OHG (nunmehr   OG) und   KG; Er­leichterung der Unternehmensübertragung; Transfer rein bürgerlich-rechtlicher Vorschriften in das ABGB; allgemeine Rechtsbereinigung und Deregulierung (u.a. Aufhebung der Einführungsverordnung zum öHGB).

Literatur: Dehn, Wilma, UGB. Das neue Unternehmensgesetzbuch, Manz Verlag (2006); Dehn/Krejci (Hrsg.), Das neue UGB. SWK-Sonderheft, Linde Verlag (2005); Harrer, Friedrich/Mader, Peter, Die HGB-Reform in Österreich, Verlag LexisNexis ARD Orac (2005)

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