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Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank

Sie stellen die neun Untergliederungen (Zweiganstalten) der Deutschen Bundesbank dar und traten gem. dem
7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank mit Wirkung vom 30.04.2002 an die Stelle der bisherigen Landeszentralbanken. Sie haben ihren Sitz in: Berlin (für die Länder Berlin und Brandenburg), Düsseldorf (fiir Nordrhein-Westfalen), Frankfurt am Main (fiir Hessen), Hamburg (für die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), Hannover (für die Freie Hansestadt Bremen und die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt), Leipzig (für die Freistaaten Sachsen und Thüringen), Mainz (für Rheinland-Pfalz und das Saarland), München (für den Freistaat Bayern) und Stuttgart (für Baden-Württemberg). Ihnen nachgeordnet sind 126 Filialen (Zweigstellen) in den größeren Städten Deutschlands. Die H. werden von je einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank unterstellt ist.

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