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Hochdruckverkauf

Verkaufsabschluß Hochrechnung Rückschluß von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit: Während die Stichpro­be im Idealfall ein Miniaturbild, eine Verklei­nerung der Grundgesamtheit darstellt, wird durch die Hochrechnung die (Wieder-)Ver- größerung erreicht. Allerdings ist eine Um­rechnung dabei nicht immer erforderlich. So kann bei der uneingeschränkten Zufallsaus­wahl eine direkte Schätzung der Anteils­oder Mittelwerte der Grundgesamtheit aus den entsprechenden Werten der Stichprobe erfolgen (Stichprobe und das dort gegebe­ne Beispiel). Anders verhält es sich etwa in bezug auf die Ermittlung von Totalwerten; zumindest dann spricht man von „Hoch­rechnung“. Bezüglich der Hochrechnungsverfahren kann man zwischen „freier“ und „gebunde­ner“ Hochrechnung unterscheiden. Wäh­rend die freie Hochrechnung ohne Heran­ziehung zusätzlicher Informationen - also nur mittels der aus der Stichprobe selbst ge­wonnenen - erfolgt, sind die verschiedenen Unterformen der gebundenen Hochrech­nung dadurch gekennzeichnet, dass zusätzli­che Informationen, Basiswerte (Zahlen einer früheren Periode bzw. eines früheren Zeit­punktes, der Basis-Zeit), verwandt werden. Die Ausnutzung dieser Basiswerte geschieht dabei in verschiedener Weise, mittels Dif­ferenzenbildung (Differenzenschätzung), durch multiplikative Verknüpfung (Verhält- nisschätzung) und schließlich - am aufwen­digsten, sicher aber auch informativsten - durch Berücksichtigung der Unterschiede in den individuellen Werten zwischen Basis- und Beobachtungszeit (Regressionsschätzung). Im Unterschied dazu geht es bei der Gewich­tung um die Abstimmung mit - irgendwie bekannten - „Randwerten“ der Grundge­samtheit („Anpassung“). Lediglich eine Um­gewichtung stellt die Transformation von einer Haushalts- in eine Personenstich­probe - und umgekehrt - dar. Dabei wird bloß die Auswahl mit ungleichen Wahr­scheinlichkeiten wieder rückgängig ge­macht. Verzerrungen bei der Zufallsauswahl kön­nen v. a. durch die Ausfälle entstehen. Solche sind auf recht verschiedene Gründe zurück­zuführen. Man kann sie in zwei großen Gruppen zusammenfassen: die unechten oder stichprobenneutralen und die echten oder nichtneutralen Ausfälle (Non-Re- sponse-Problem). Zu den ersteren gehören die nicht zur Grundgesamtheit zu zählenden Personen - z.B. Ausländer, Personen außer­halb der Altersgrenzen -, nicht (mehr) exi­stierende Haushalte usw. Ihre Elimination stellt quasi eine Bereinigung dar und führt zu den „eligibles“, die insgesamt die Netto- Stichprobe ausmachen: Bruttostichprobe ./.stichprobenneutrale Ausfälle = Nettostichprobe ./.echte Ausfälle = auswertbare Interviews/Fragebogen („Ausschöpfung“; Ausschöpfungs- quote) Die Beseitigung der durch Ausfälle entstan­denen Verzerrungen wird auch Redresse­ment genannt. Insgesamt kann die Gewich­tung in mehreren Schritten erfolgen; beim ADM-Master-Sample sind dies z. B.:
1. Korrektur der Abweichungen vom haus­haltsproportionalen Ansatz: Gewichtung der Haushaltsstichprobe nach Bundeslän­dern usw.;
2. Transformation der Haushalts- in eine Personenstichprobe;
3. Gewichtung der Personenstichprobe nach z. B. Alterund Geschlecht. Etwas strittig ist - bezüglich 1 und 3 - die Form der Anpassung. Früher dominierte eher die Methode des „Doppelns und Strei­chens“: doppelte Aufbereitung einzelner Elemente bei Untererfassung und zufälliges Herausgreifen und Ausschluß von der Auf­bereitung bei Ubererfassung. Dieses führt aber zu einer Veränderung der Fallzahlen (mit „künstlichen“ Fällen). Heute wird dage­gen mehr die proportionale Anpassung oder „faktorielle Transformation“, also letztlich — ähnlich der Verhältnisschätzung bei der ge­bundenen Hochrechnung - die Multiplika­tion mit einem Veränderungssatz, vorgezo­gen.         

Literatur:  Scbaefer, F. (Bearb.), Muster-Stichpro- ben-Pläne, ADM (Hrsg.), München 1979. Statisti­sches Bundesamt (Hrsg.), Stichproben in der amtli­chen Statistik, Stuttgart 1960.

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