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Indentgeschäft

Begriff aus dem Internationalen Vermitt­lerhandel (engl, einzahnen, einkerben); Ver­trag und Duplikat befanden sich ursprüng­lich auf einem Blatt, welches durch unregelmäßiges Trennen ihre Zusammenge­hörigkeit durch Aneinanderlegen nachwei- sen konnte. Im Gegensatz zum Orderge­schäft, bei welchem die Initiative zum Vertragsabschluß vom ausländischen Bestel­ler ausgeht, initiiert beim Offertengeschäft derExporteurdieV ertragsverhandlung. Das Indentgeschäft als Ordergeschäft beson­derer Art hat langjährige Tradition. Früher im Außenhandel zwischen Europäern bzw. Amerikanern und Asiaten üblich, ist es seit der größeren politischen Unabhängigkeit der asiatischen Staaten seltener geworden. Der reine Indent ist ein Kaufantrag mit genau fixierten Bedingungen, den ein überseeischer (z.B. asiatischer) Interessent (Indentgeber) an den Indentnehmer, einen Importeur in seinem eigenen Land (manchmal auch an eine Auslandsvertretung, z. B. des deutschen Ex­porteurs) richtet. Der Indentnehmer leitet ihn an einen Exporteur (Produzent oder Händler) im Exportland weiter. Dieser er­klärt innerhalb einer vorgesehenen Frist, ob er den Indent annimmt oder ablehnt. Das Pro-forma-Indent ist ein unverbindli­cher Kaufantrag, mit dessen Hilfe der In­dentnehmer unter verschiedenen Exporteu­ren das günstigste Angebot auswählt. Cif-Indent beinhaltet bei überseeischen Ex­porteuren die Preisstellung nach Cif (American Foreign Trade Definitons, INCOTERMS) , daher Cif-Agent, welcher eine Provision (Commission-In­dent) erhält.  

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