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Intermediation

Die Intermediation (auch Reintermediation genannt) beschreibt den Sachverhalt, dass die Wertkette der Distribution aufgespalten wird: Die Prozesse der Gesamtdistributionsleistung werden auf Kooperati­onspartner ausgelagert. Es entstehen neue Spezialisten, die als   Intermediäre einzelne Teilfunktionen der traditionellen Zwischenhändler, wie Sortimentsbildung, Beratung oder Information übernehmen und diese unter vollkommen anderen Kostenstrukturen und Rentabilitätsgesichtspunkten weitaus effek­tiver erbringen können. Beispiele für neue Intermediäre sind Betreiber von  elektronischen Markt­plätzen oder   Auktionen, z.B. www.ebay.de. Siehe auch   Disintermediation und  E-Commerce (mit Literaturangaben).

finanzielle Zwischenschaltung insbes. von Banken und paramonetären Finanzintermediären, in Kreditbeziehungen zwischen Zahlungsmittelanbietern (Sparer, Anleger) und -nachfragern (Investoren, sonstige Kreditnehmer). Innerhalb einer Volkswirtschaft befinden sich i.d.R. Wirtschaftssubjekte, deren verfügbares Einkommen ihre gegenwärtigen Ausgabenwünsche übersteigt (Überschußeinheiten) ebenso wie solche, die umgekehrt zunächst mehr zu konsumieren bzw. investieren gedenken, als ihr aktuelles Einkommen gestattet (Defiziteinheiten). Kreditbeziehungen können hier einen Interessenausgleich herbeiführen. Als Problem erweisen sich dabei divergierende Portfoliopräferenzen bzw. Angebots- und Nachfragestrukturen: Wünschen Mittelanbieter zumeist eine sichere, möglichst schnell liquidierbare, zugleich aber hochverzinsliche Anlage, so stehen dem oft Nachfrager gegenüber, welche die Mittel unsicherheitsbelastet und/oder langfristig verwenden, zugleich aber niedrig verzinsen möchten. Soweit ein Interessenausgleich durch Kompromisse zwischen den Kontrahenten nicht oder nur unzureichend erfolgen kann, so dass eine direkte Kreditbeziehung ausscheidet, bedarf es einer qualitativen Veränderung der Finanzmittel. Entsprechende Transformationsleistungen erbringen Banken, wobei sie sich finanziell zwischenschalten (Intermediation). Wirtschaftlich wird der zwischen Überschuß- und Defiziteinheiten vollzogene Finanztransfer damit zur indirekten Kreditbeziehung. Rechtlich hingegen bestehen separate Kreditverhältnisse zwischen Banken (als Schuldner) und Anlegern sowie zwischen Banken (als Gläubiger) und letztlichen Kreditnehmern. Hinsichtlich des im Zuge der Intermediation veränderten Merkmals der Finanzmittel sind folgende Arten von Transformationsleistungen zu unterscheiden: a) Fristentransformation kennzeichnet eine Variation der Laufzeit bzw. Zinsbindungsdauer. Ausgehend von Erfahrungswerten, dem Gesetz der großen Zahl und der darauf basierenden Bodensatztheorie vertrauen die Kreditinstitute darauf, dass ein Teil ihrer formal kurzfristigen Einlagen langfristig verauslagt werden kann. b) Betrags- oder Losgrößentransformation ist ein Prozeß, bei dem zumeist aus vielen kleineren Anlagebeträgen zahlenmäßig weniger Kredite mit größeren Volumina entstehen. c) Zur Risikotransformation sind Banken nicht nur verpflichtet, sondern auch befähigt. Die Pflicht besteht darin, passivseitig Einlegerschutz und somit Sicherheit zu gewährleisten, während aktivseitig latent Ausfallrisiken drohen. Die Fähigkeit besteht darin, durch Diversifikation des Kreditportefeuilles das Gesamtrisiko im Vergleich zur Summe der isolierten Einzelrisiken zu reduzieren; auch der höhere Informationsgrad der Banken über monetäre Märkte wirkt risikomindernd gegenüber alternativen Direktkreditbeziehungen. d) Räumliche Transformation ist erforderlich, wenn zwischen Mittelangebot und -nachfrage eine Distanz existiert. Paradox erscheint die Intermediation zunächst unter Kostenaspekten. Die Präferenz der Anleger für hohe Zinsen und die des Mittelnachfragers für geringe Kosten sind per se konfliktär und bieten an sich keinen Raum für Intermediäre, deren Leistungsentgelte in Form von Zinsspannen, Gebühren, Provisionen etc. eine zusätzliche Belastung darstellen. Die Zweckmäßigkeit der Intermediation ergibt sich in Verbindung mit den Transformationsleistungen. Die Intermediation wird beansprucht, sofern der Nutzen der Risikoabsicherung höher eingeschätzt wird als das dafür an den Intermediär zu entrichtende Entgelt. Anderenfalls werden Nichtbanken dazu übergehen, Risiken selbst zu tragen. In dem Maße, in dem finanzielle Direktbeziehungen zwischen Nichtbanken zustande kommen, werden Banken ihrer Intermediationsfunktion ebenso enthoben, wie sie darin begründete Ertragspotentiale verlieren (Desintermediation). Ein gesamtwirtschaftliches Problem dieser Entwicklung ist die damit zunehmende Unabhängigkeit der Wirtschaftssubjekte vom Kreditangebot der Banken, mit der Konsequenz, dass das vornehmlich auf die Kreditvergabe der Banken ausgerichtete geldpolitische Instrumentarium der Zentralbank an Wirkung zu verlieren droht Literatur: Lewis, M.K. (1991). Karmann, A. (1988). Fama, E.F. (1985). Dewald, W.G., Friedman, B.M. (1980). Gurley, J.S., Shaw, E. (1960)

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