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Kammergericht

Ein Kammergericht war im spätmittelalterlichen deutschen Recht das königliche Gericht, das sich 1495 zum Reichskammergericht fortbildete. Das Kammergericht wurde später Oberlandesge­richt. Seit 1945 ist es das oberste ordentliche Gericht Berlins. Der Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin ist für alle Streitigkeiten über Verfügungen des Bun­deskartellamteszuständig.   

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