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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

(small & medium sized enterprises, abgek. SME). Die Frage der Definition bzw. der Abgrenzung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) oder small & medium sized enterprises (SME) ist nicht stringent zu beantworten: Ob ein Unternehmen mit beispielsweise 50 Mitarbeitern noch als „klein” oder bereits als „mittelgross” kategorisiert wird, hängt von den verwendeten Grenzwerten ab. Eine wis­senschaftlich begründbare Bestimmung der einzelnen Grenzwerte (gleich ob für Umsatz, Zahl der Be­schäftigten oder Bilanzsumme) ist aber auch nicht bei Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftsbe­reiche herzuleiten. Aufgrund dessen wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 auf eine offizielle und allgemein­gültige Definition des Mittelstands oder kleiner und mittlerer Unternehmen verzichtet; es werden statt­dessen fallweise Arbeitsdefinitionen verwandt (Deutscher Bundestag, 1976). Gänzlich fehlende oder divergierende Definitionen innerhalb Europas veranlassten die Europäische Union dazu, Mitte der 90er Jahre eine EU-Definition zu erlassen. In der aktuellen Fassung wird danach ausschliesslich nach der Diktion Mikro-, Klein-, Mittel- und Grossunternehmen unterschieden, und zwar unter Einbeziehung der Merkmale „Beschäftigte”, „Umsatz” und „Bilanzsumme” sowie dem Kriterium „Eigenbesitz”. Siehe auch   Mittelstandsökonomie, Kapitel 2, Tabelle und die dort angegebene Literatur.

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