Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kleingewerbetreibender

ist ein Gewerbetreibender, dessen Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Er ist kein Kaufmann kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 2 HGB). Siehe auch   Handelsrecht.

Person, die ein Grundhandelsgewerbe (s. Handelsgewerbe) betreibt, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Daher ist ein K. ein sog. Minderkaufmann. Nur wenn ein K. im Handelsregister eingetragen ist, ist er Kaufmann; Kannkaufmann.

Vorhergehender Fachbegriff: Kleingedrucktes | Nächster Fachbegriff: Kleingut



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Drittpersonentechnik | Automatisiertes Lager | KfW-Mittelstandsprogramm

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon