Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Madrider Abkommen

behandelt als Vertragswerk (I) die Unter­drückung falscher oder irreführender Her­kunftsangaben. Es verpflichtet seine über 30 Mitgliedsstaaten zurB eschlagnahme von Er­zeugnissen, die eine falsche bzw. irreführen­de Herkunftsbezeichnung tragen; wird von der WIPO verwaltet. Es behandelt als Vertragswerk (II) die internationale Regi­strierung von Marken und stellt ein System des Markenschutzes durch internationale Registrierung dar. Beide Bestandteile des Madrider Abkommens wurden bereits am 14.4.1891 verabschiedet.

(Madrider Markenab­kommen): Es handelt sich hierbei um zwei gleichzeitig, am 14. April 1891, geschlossene in­ternationale Abkommen, das “Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren”, dessen letzte Re­vision am 31. Oktober 1958 in Lissabon erfolgte (BGBI I 1961 II 273 u. 293; 1963 II 1076) und das “Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken” in der Nizzaer Fassung vom 15. Juni 1957 (BGBI I 1962 II 125). Mitgliedsstaaten beider Abkommen, die den in­ternationalen Schutz von Herkunftsangaben und den Warenzeichenschutz von internatio­nalen Marken regeln, sind Deutschland, Frank­reich, die Schweiz, Österreich, Belgien, die Nie­derlande, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, Ungarn, Jugoslawien, die Tschechoslowakei und Ägypten.

Vorhergehender Fachbegriff: Madrid general index | Nächster Fachbegriff: Madrider Markenabkommen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : direkter Markt | Agio-Anleihe | Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon