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Marktentnahme

In der Terminologie Wilhelm Vershofens bezeichnet die Entnahme eines Gu­tes aus dem Markt im Prinzip dasselbe, was heu­te mit - Konsum oder Verbrauch bezeichnet wird. Der Begriff versucht lediglich, genauer zu verdeutlichen, dass weder die Verwendung noch die Lagerung des Gutes durch den Inhalt mit ab­gedeckt sind.
In diesem Sinne definiert auch das Statistische Bundesamt den privaten Verbrauch als “Markt­entnahme (oder realisierte Nachfrage) von Gütern einschließlich der unterstellten Käufe wie Deputate, Sachentnahmen aus eigenem Betrieb und Nutzung von Eigentumswohnungen der Haushalte zur eigenen Versorgung oder zum Verschenken”. Im Warenkorb der einzelnen Haushaltsgruppen, abgegrenzt vor allem nach Einkommenshöhe, sozialen und familiären Merk­malen, sind in größeren Gruppen alle Ausgaben der privaten Lebensführung für Waren und Dienstleistungen zusammengefaßt: Nahrungs­und Genußmittel, Kleidung und Schuhe, Woh­nungsmieten, Elektrizität, Gas, Brennstoffe, längerlebige Gebrauchsgüter wie Möbel, Heim­textilien, Haushaltsmaschinen, ferner die Ausga­ben für Verkehr und Nachrichtenübermittlung, für Körper- und Gesundheitspflege, Bildung und Un­terhaltung, für die persönliche Ausstattung (unter anderem Uhren, Schmuck, Fotoapparate), für Reise und Freizeit. Die Gesamtheit aller dieser Ausgaben hat am Bruttosozialprodukt in der Ver­gangenheit einen durchschnittlichen Anteil von fast drei Fünftel, auf jeden Fall von mehr als der Hälfte gehabt.

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