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Optionsscheine

werden typischerweise als Bestandteil einer Optionsanleihe emittiert. Diese wird von Unternehmen be­geben, die sich zinsgünstig Fremdkapital beschaffen wollen. Der Zinsvorteil entsteht dadurch, dass mit der Anleihe ein Zusatzrecht „verkauft” wird, das darin be­steht, mit den der Anleihe anhaftenden Optionsscheinen während einer festgelegten Optionsfrist Aktien zu bestimmten Bezugsbedingungen zu erwerben bzw. bei fehlendem Bezugsinteresse die Options­scheine zu verkaufen. Es ist auch möglich, Optionsscheine ohne diese ursprüngliche Bindung an eine Anleihe zu emittieren. In diesem Fall spricht man von nackten Optionsscheinen (naked warrants). Der Emittent ist mit dem  Stillhalter eines normalen Optionsgeschäftes zu vergleichen. Das Emittentenrisiko nackter Optionsscheine lässt sich in vielfältiger Weise begrenzen. Ein Weg besteht in der Unterlegung der Optionsscheine mit dem   Basisobjekt. In diesem Fall hat man es mit gedeckten Optionsscheinen (covered warrants) zu tun. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Optionsscheine durch Optionen oder Futures abzusichern. Auch an eine Deckelung ist zu denken (capped warrants). In diesem Fall wird der maximale Gewinn, den der Optionsscheinkäufer erreichen kann, von vorne herein begrenzt, wodurch das Risiko des Emittenten entsprechend begrenzt ist. Siehe auch  Optionen und die dort angegebene Literatur.

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