Prozessgarantien (andere Bezeichnung: Gerichtsgarantien) werden im Auftrag der Prozessbeteiligten von Banken zu Gunsten von Gerichten übernommen. Mit Prozessgarantien sichern die Gerichte Anspräche auf Zahlung von Prozesskosten oder auferlegte Zahlungen an die gegenerische Partei. An der Stelle von Prozessgarantien kommen auch Prozessbürgschaften (Gerichtsbürgschaften) vor. 
 
 
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