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Rückstellung für Beitragsrückerstattung

(RfB) Form der Gewinnbeteiligung der Versicherten an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaften. Bei Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht direkt zu dem einzelnen Vertrag. Bei diesem Verfahren werden die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse, also der Jahresüberschuss, der Gewinnreserve zugeführt. Dem einzelnen Versicherten wird dann aus diesem Pool eine geschäftsplanmässige, vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigende Überschusszuweisung zugeführt.

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