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Sanierungsprüfung

Für die Entscheidung, ob ein Unternehmen saniert werden kann oder ob es liquidiert werden muss, ist eine sorgfältige Sanierungsprüfung notwendig. Die Sanierungsprüfung dient dazu, Aussagen über die künftige Leistungsfähigkeit des Unternehmens und somit auch über die Eignung der geplanten Sanie­rungsmassnahmen zu treffen. In diesem Sinne werden die   Sanierungsbedürftigkeit,   Sanierungsfä­higkeit und   Sanierungswürdigkeit des betroffenen Unternehmens untersucht. Siehe auch   Sanierungsmanagement (mit Literaturangaben),   Sanierung sowie           Unternehmenskrise.

Literatur: Bertl, R.: Die Sanierungsprüfung — ein spezieller Fall der Prüfung zukünftiger Ereignisse, in: Bertl, R./Mandl, G. (Hrsg.): Rechnungswesen und Controlling: Festschrift für Anton Egger, S. 457­474; Dörner, D.: Sanierungsprüfung, in: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1998. Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Bd. II, Düsseldorf 1998, S. 299-491; Friedrich, M. G.: Sanierungsprüfung — Herausforderung für Unterneh­mensführung und Gutachter, in: Der Betrieb, Heft 5 vom 31.1.2003, S. 223-229; Feldbauer-Durstmüller, B.: Sanierungsfähigkeitsprüfung, in: Felbauer-Durstmüller, B./Schlager, J., KrisenmanagementSanierungInsolvenz, Wien 2002, S. 445-487; Feldbauer-Durstmüller, B.: Sanierungsma­nagement, in: zfo 3/2003, S. 128-132; Wegmann, J.: Die Sanierungsprüfung. Bergisch Gladbach 1987.

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